Rechtsbibliothek · EU-Recht · Deutsches Recht · Transport

Gesetze & Vorschriften für Batterien, Elektroschrott und Abfall

Batterien, Elektrogeräte und technische Altbestände unterliegen einem dichten regulatorischen Umfeld. Diese Rechtsbibliothek erklärt die wesentlichen Regelwerke verständlich – mit vollständigem Namen, Rechtsraum, aktuellem Stand, betroffenen Unternehmensrollen, praktischen Auswirkungen und direkten Links zu den amtlichen Originaltexten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Vor verbindlichen Entscheidungen stets den aktuellen amtlichen Wortlaut und im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

3

EU-Verordnungen

EU 2023/1542, VVA 2024/1157, Ökodesign

4

EU-Richtlinien

WEEE, RoHS, AbfallRL, Recht auf Reparatur

6

Deutsche Gesetze

ElektroG, BattDG, KrWG, AVV, NachweisV, GGVSEB

4+

Internationale Abkommen

ADR, RID, ADN, IMDG

Europäisches Recht

EU-Verordnungen und Richtlinien

EU-Verordnungen gelten unmittelbar; Richtlinien sind durch nationales Gesetz umzusetzen. Die deutschen Umsetzungsgesetze (ElektroG, BattDG, ElektroStoffV) können von der Richtlinie abweichen.

EU-Recht

EU-Batterieverordnung

Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien

Rechtsraum

EU – unmittelbar geltendes Recht

Stand: In Kraft seit 17. August 2023; Korrigendum vom 10. April 2026; gestaffelte Anwendungsdaten bis 2031

Umfassender EU-Rahmen für alle Batterien: Sicherheit, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Kapazitätslabel, Digitalpass, EPR, Sammlung, Recycling und Rohstoffrückgewinnung. Ersetzt die Batterie-Richtlinie 2006/66/EG vollständig.

Betroffene Rollen:

BatterieherstellerImporteureEigenmarkensellerHändlerOnlinehändlerSpeicherbetreiber
EU-Richtlinie

WEEE-Richtlinie

Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikgeräte-Altgeräte (WEEE II)

Rechtsraum

EU – durch nationales Recht umzusetzen

Stand: In Kraft seit 2012; zuletzt geändert 2018; in Deutschland durch ElektroG umgesetzt

Europäischer Rahmen für Getrenntsammlung, Behandlung und Wiederverwertung von Elektroaltgeräten. Definiert Mindestsammelquoten, Behandlungsstandards und EPR-Grundsätze. Basis für das deutsche ElektroG.

Betroffene Rollen:

GeräteherstellerImporteureHändlerBehandlungsanlagenKommunen
EU-Richtlinie

ElektroStoffV / RoHS

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II)

Rechtsraum

EU – durch nationales Recht umzusetzen

Stand: In Kraft seit 2011; geändert durch 2015/863/EU; in Deutschland als ElektroStoffV umgesetzt

Beschränkt gefährliche Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB, PBDE, DEHP, BBP, DBP, DIBP) in Elektrogeräten. Betrifft Design und Produktion, nicht primär die Verwertung.

Betroffene Rollen:

GeräteherstellerImporteureEigenmarkensellerCE-Kennzeichnungspflichtige
EU-Recht

Abfallverbringung (EU) 2024/1157

Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA 2024)

Rechtsraum

EU – unmittelbar geltendes Recht

Stand: Ersetzt ab 20. Mai 2024 die VVA 1013/2006; Übergangsfristen bis 2026

Regelt grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der EU und in/aus Drittstaaten. Elektroschrott und Altbatterien sind häufig davon betroffen. Notifizierungspflichten, Zustimmungsverfahren, Exportverbote in OECD-Nicht-Länder.

Betroffene Rollen:

ExporteureImporteureEntsorgerVerwerterLogistiker

Nationales Recht

Deutsches Recht: Gesetze und Verordnungen

Nationales Recht setzt EU-Richtlinien um, ergänzt sie um deutsche Besonderheiten und regelt Behördenzuständigkeiten, Register und Sanktionen.

Deutsches Recht

ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Grundfassung 2015; zuletzt geändert 2021 (BGBl. I S. 2301); ElektroG-Novelle 2021 in Kraft

Regelt Hersteller-Registrierung bei stiftung ear, Inverkehrbringen, Rücknahme (1:1 und 0:1), Behandlung und Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Vollständige offene Kategorien seit 2018.

Rollen:

GeräteherstellerHändler mit ≥400 m² ElektroflächeFernabsatz+2
Deutsches Recht

BattDG

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Vom 6. Oktober 2025; löst das bisherige BattG ab

Nationales Rahmengesetz zur Durchführung der EU-Batterieverordnung 2023/1542. Regelt stiftung ear als Register, Herstellerverantwortung, Registrierungspflichten, Sanktionen und Behördenzuständigkeiten.

Rollen:

BatterieherstellerImporteureEigenmarkenseller+1
Deutsches Recht

KrWG

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Vom 24. Februar 2012; zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. November 2023

Grundgesetz des deutschen Abfallrechts. Definiert Abfall, die Abfallhierarchie (Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung), Pflichten und Überwachung. Basis aller sektorspezifischen Abfallgesetze.

Rollen:

AbfallerzeugerAbfallbesitzerEntsorger+2
Deutsches Recht

AVV

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) – Europäisches Abfallverzeichnis

Vom 10. Dezember 2001; zuletzt geändert 2021; basiert auf EU-Abfallverzeichnis 2000/532/EG

Listet alle Abfallarten mit 6-stelligem Abfallschlüssel (AS). Gefährliche Abfälle (mit *) erfordern Nachweisführung. Für Lithium-Batterien, Elektroschrott und Sondermüll essenziell. Bestimmt Dokumentations- und Überwachungspflichten.

Rollen:

Alle Abfallerzeuger und -besitzerEntsorgerTransporteure+1
Deutsches Recht

NachweisV / AbfAEV

Nachweisverordnung (NachweisV) und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (AbfAEV)

Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der genannten Verordnungen.

NachweisV: Nachweise zur Entsorgung von Abfällen im jeweiligen Anwendungsbereich. AbfAEV: Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe regelt die EfbV.

Rollen:

Erzeuger gefährlicher AbfälleEntsorgerEntsorgungsfachbetriebe+1
Deutsches Recht

GGVSEB

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Neufassung 17. Februar 2021; regelmäßige Anpassung an ADR/RID/ADN-Neufassungen (zuletzt ADR 2025)

Nationales Gefahrgutrecht für Straße, Schiene und Binnenschiff. Setzt ADR, RID und ADN in deutsches Recht um, regelt nationale Behördenzuständigkeiten (BAM, Eisenbahn-Bundesamt, GDWS) und Ausnahmen.

Rollen:

GefahrgutabsenderBefördererVerlader+2

Von Recht zu Praxis

Vorschriften kennen – Bestand lösen.

Das Regelwerk setzt den Rahmen. Was Unternehmen brauchen, ist ein zuverlässiger Partner für die operative Umsetzung: Rücknahme, Abholung, Logistik, Lagerung, Restwertbewertung, Second-Life-Prüfung, Remarketing und Verwertung – alles koordiniert aus einer Hand.

Wir sind kein behördliches Register, keine Zertifizierungsstelle und stellen keine Rechtsberatung bereit. Gefahrguttransport und Recycling-Nachweise werden über zertifizierte Fachpartner erbracht und als solche gekennzeichnet.

Stand der Prüfung: August 2026. Alle Quellenangaben und Stände wurden zum Zeitpunkt der Redaktion recherchiert. Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Vor verbindlichen unternehmerischen oder rechtlichen Entscheidungen stets den aktuellen amtlichen Wortlaut auf EUR-Lex bzw. gesetze-im-internet.de und im Zweifel qualifizierte Rechtsberatung einholen.