Rechtsbibliothek · EU-Recht · Deutsches Recht · Transport
Batterien, Elektrogeräte und technische Altbestände unterliegen einem dichten regulatorischen Umfeld. Diese Rechtsbibliothek erklärt die wesentlichen Regelwerke verständlich – mit vollständigem Namen, Rechtsraum, aktuellem Stand, betroffenen Unternehmensrollen, praktischen Auswirkungen und direkten Links zu den amtlichen Originaltexten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Vor verbindlichen Entscheidungen stets den aktuellen amtlichen Wortlaut und im Zweifel rechtliche Beratung einholen.
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EU-Verordnungen
EU 2023/1542, VVA 2024/1157, Ökodesign
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EU-Richtlinien
WEEE, RoHS, AbfallRL, Recht auf Reparatur
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Deutsche Gesetze
ElektroG, BattDG, KrWG, AVV, NachweisV, GGVSEB
4+
Internationale Abkommen
ADR, RID, ADN, IMDG
Europäisches Recht
EU-Verordnungen gelten unmittelbar; Richtlinien sind durch nationales Gesetz umzusetzen. Die deutschen Umsetzungsgesetze (ElektroG, BattDG, ElektroStoffV) können von der Richtlinie abweichen.
Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
Rechtsraum
EU – unmittelbar geltendes Recht
Stand: In Kraft seit 17. August 2023; Korrigendum vom 10. April 2026; gestaffelte Anwendungsdaten bis 2031
Umfassender EU-Rahmen für alle Batterien: Sicherheit, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Kapazitätslabel, Digitalpass, EPR, Sammlung, Recycling und Rohstoffrückgewinnung. Ersetzt die Batterie-Richtlinie 2006/66/EG vollständig.
Betroffene Rollen:
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikgeräte-Altgeräte (WEEE II)
Rechtsraum
EU – durch nationales Recht umzusetzen
Stand: In Kraft seit 2012; zuletzt geändert 2018; in Deutschland durch ElektroG umgesetzt
Europäischer Rahmen für Getrenntsammlung, Behandlung und Wiederverwertung von Elektroaltgeräten. Definiert Mindestsammelquoten, Behandlungsstandards und EPR-Grundsätze. Basis für das deutsche ElektroG.
Betroffene Rollen:
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II)
Rechtsraum
EU – durch nationales Recht umzusetzen
Stand: In Kraft seit 2011; geändert durch 2015/863/EU; in Deutschland als ElektroStoffV umgesetzt
Beschränkt gefährliche Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB, PBDE, DEHP, BBP, DBP, DIBP) in Elektrogeräten. Betrifft Design und Produktion, nicht primär die Verwertung.
Betroffene Rollen:
Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA 2024)
Rechtsraum
EU – unmittelbar geltendes Recht
Stand: Ersetzt ab 20. Mai 2024 die VVA 1013/2006; Übergangsfristen bis 2026
Regelt grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der EU und in/aus Drittstaaten. Elektroschrott und Altbatterien sind häufig davon betroffen. Notifizierungspflichten, Zustimmungsverfahren, Exportverbote in OECD-Nicht-Länder.
Betroffene Rollen:
Nationales Recht
Nationales Recht setzt EU-Richtlinien um, ergänzt sie um deutsche Besonderheiten und regelt Behördenzuständigkeiten, Register und Sanktionen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Grundfassung 2015; zuletzt geändert 2021 (BGBl. I S. 2301); ElektroG-Novelle 2021 in Kraft
Regelt Hersteller-Registrierung bei stiftung ear, Inverkehrbringen, Rücknahme (1:1 und 0:1), Behandlung und Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Vollständige offene Kategorien seit 2018.
Rollen:
Batteriegesetz (BattDG)
Vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 281); löst die BattV ab
Nationales Rahmengesetz zur Durchführung der EU-Batterieverordnung 2023/1542. Regelt stiftung ear als Register, Herstellerverantwortung, Registrierungspflichten, Sanktionen und Behördenzuständigkeiten.
Rollen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Vom 24. Februar 2012; zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. November 2023
Grundgesetz des deutschen Abfallrechts. Definiert Abfall, die Abfallhierarchie (Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung), Pflichten und Überwachung. Basis aller sektorspezifischen Abfallgesetze.
Rollen:
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) – Europäisches Abfallverzeichnis
Vom 10. Dezember 2001; zuletzt geändert 2021; basiert auf EU-Abfallverzeichnis 2000/532/EG
Listet alle Abfallarten mit 6-stelligem Abfallschlüssel (AS). Gefährliche Abfälle (mit *) erfordern Nachweisführung. Für Lithium-Batterien, Elektroschrott und Sondermüll essenziell. Bestimmt Dokumentations- und Überwachungspflichten.
Rollen:
Nachweisverordnung (NachweisV) und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (AbfAEV)
NachweisV: 20. Oktober 2006, zuletzt geändert 2017; AbfAEV: 2. Dezember 2016
NachweisV: Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Begleitscheine, eNachweise über das Nachweisportal ZEDAL/SBB). AbfAEV: Anforderungen und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben (Efb).
Rollen:
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Neufassung 17. Februar 2021; regelmäßige Anpassung an ADR/RID/ADN-Neufassungen (zuletzt ADR 2025)
Nationales Gefahrgutrecht für Straße, Schiene und Binnenschiff. Setzt ADR, RID und ADN in deutsches Recht um, regelt nationale Behördenzuständigkeiten (BAM, Eisenbahn-Bundesamt, GDWS) und Ausnahmen.
Rollen:
Transport, Gefahrgut & Spezialthemen
Häufige Fragen
Von Recht zu Praxis
Das Regelwerk setzt den Rahmen. Was Unternehmen brauchen, ist ein zuverlässiger Partner für die operative Umsetzung: Rücknahme, Abholung, Logistik, Lagerung, Restwertbewertung, Second-Life-Prüfung, Remarketing und Verwertung – alles koordiniert aus einer Hand.
Wir sind kein behördliches Register, keine Zertifizierungsstelle und stellen keine Rechtsberatung bereit. Gefahrguttransport und Recycling-Nachweise werden über zertifizierte Fachpartner erbracht und als solche gekennzeichnet.
Stand der Prüfung: August 2026. Alle Quellenangaben und Stände wurden zum Zeitpunkt der Redaktion recherchiert. Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Vor verbindlichen unternehmerischen oder rechtlichen Entscheidungen stets den aktuellen amtlichen Wortlaut auf EUR-Lex bzw. gesetze-im-internet.de und im Zweifel qualifizierte Rechtsberatung einholen.