Rechtsbibliothek · EU-Recht · Deutsches Recht · Transport

    Gesetze & Vorschriften für Batterien, Elektroschrott und Abfall

    Batterien, Elektrogeräte und technische Altbestände unterliegen einem dichten regulatorischen Umfeld. Diese Rechtsbibliothek erklärt die wesentlichen Regelwerke verständlich – mit vollständigem Namen, Rechtsraum, aktuellem Stand, betroffenen Unternehmensrollen, praktischen Auswirkungen und direkten Links zu den amtlichen Originaltexten.

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Vor verbindlichen Entscheidungen stets den aktuellen amtlichen Wortlaut und im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

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    EU-Verordnungen

    EU 2023/1542, VVA 2024/1157, Ökodesign

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    EU-Richtlinien

    WEEE, RoHS, AbfallRL, Recht auf Reparatur

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    Deutsche Gesetze

    ElektroG, BattDG, KrWG, AVV, NachweisV, GGVSEB

    4+

    Internationale Abkommen

    ADR, RID, ADN, IMDG

    Europäisches Recht

    EU-Verordnungen und Richtlinien

    EU-Verordnungen gelten unmittelbar; Richtlinien sind durch nationales Gesetz umzusetzen. Die deutschen Umsetzungsgesetze (ElektroG, BattDG, ElektroStoffV) können von der Richtlinie abweichen.

    EU-Recht

    EU-Batterieverordnung

    Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien

    Rechtsraum

    EU – unmittelbar geltendes Recht

    Stand: In Kraft seit 17. August 2023; Korrigendum vom 10. April 2026; gestaffelte Anwendungsdaten bis 2031

    Umfassender EU-Rahmen für alle Batterien: Sicherheit, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Kapazitätslabel, Digitalpass, EPR, Sammlung, Recycling und Rohstoffrückgewinnung. Ersetzt die Batterie-Richtlinie 2006/66/EG vollständig.

    Betroffene Rollen:

    BatterieherstellerImporteureEigenmarkensellerHändlerOnlinehändlerSpeicherbetreiber
    EU-Richtlinie

    WEEE-Richtlinie

    Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikgeräte-Altgeräte (WEEE II)

    Rechtsraum

    EU – durch nationales Recht umzusetzen

    Stand: In Kraft seit 2012; zuletzt geändert 2018; in Deutschland durch ElektroG umgesetzt

    Europäischer Rahmen für Getrenntsammlung, Behandlung und Wiederverwertung von Elektroaltgeräten. Definiert Mindestsammelquoten, Behandlungsstandards und EPR-Grundsätze. Basis für das deutsche ElektroG.

    Betroffene Rollen:

    GeräteherstellerImporteureHändlerBehandlungsanlagenKommunen
    EU-Richtlinie

    ElektroStoffV / RoHS

    Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II)

    Rechtsraum

    EU – durch nationales Recht umzusetzen

    Stand: In Kraft seit 2011; geändert durch 2015/863/EU; in Deutschland als ElektroStoffV umgesetzt

    Beschränkt gefährliche Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB, PBDE, DEHP, BBP, DBP, DIBP) in Elektrogeräten. Betrifft Design und Produktion, nicht primär die Verwertung.

    Betroffene Rollen:

    GeräteherstellerImporteureEigenmarkensellerCE-Kennzeichnungspflichtige
    EU-Recht

    Abfallverbringung (EU) 2024/1157

    Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA 2024)

    Rechtsraum

    EU – unmittelbar geltendes Recht

    Stand: Ersetzt ab 20. Mai 2024 die VVA 1013/2006; Übergangsfristen bis 2026

    Regelt grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der EU und in/aus Drittstaaten. Elektroschrott und Altbatterien sind häufig davon betroffen. Notifizierungspflichten, Zustimmungsverfahren, Exportverbote in OECD-Nicht-Länder.

    Betroffene Rollen:

    ExporteureImporteureEntsorgerVerwerterLogistiker

    Nationales Recht

    Deutsches Recht: Gesetze und Verordnungen

    Nationales Recht setzt EU-Richtlinien um, ergänzt sie um deutsche Besonderheiten und regelt Behördenzuständigkeiten, Register und Sanktionen.

    Deutsches Recht

    ElektroG

    Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

    Grundfassung 2015; zuletzt geändert 2021 (BGBl. I S. 2301); ElektroG-Novelle 2021 in Kraft

    Regelt Hersteller-Registrierung bei stiftung ear, Inverkehrbringen, Rücknahme (1:1 und 0:1), Behandlung und Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Vollständige offene Kategorien seit 2018.

    Rollen:

    GeräteherstellerHändler mit ≥400 m² ElektroflächeFernabsatz+2
    Deutsches Recht

    BattDG

    Batteriegesetz (BattDG)

    Vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 281); löst die BattV ab

    Nationales Rahmengesetz zur Durchführung der EU-Batterieverordnung 2023/1542. Regelt stiftung ear als Register, Herstellerverantwortung, Registrierungspflichten, Sanktionen und Behördenzuständigkeiten.

    Rollen:

    BatterieherstellerImporteureEigenmarkenseller+1
    Deutsches Recht

    KrWG

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Vom 24. Februar 2012; zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. November 2023

    Grundgesetz des deutschen Abfallrechts. Definiert Abfall, die Abfallhierarchie (Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung), Pflichten und Überwachung. Basis aller sektorspezifischen Abfallgesetze.

    Rollen:

    AbfallerzeugerAbfallbesitzerEntsorger+2
    Deutsches Recht

    AVV

    Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) – Europäisches Abfallverzeichnis

    Vom 10. Dezember 2001; zuletzt geändert 2021; basiert auf EU-Abfallverzeichnis 2000/532/EG

    Listet alle Abfallarten mit 6-stelligem Abfallschlüssel (AS). Gefährliche Abfälle (mit *) erfordern Nachweisführung. Für Lithium-Batterien, Elektroschrott und Sondermüll essenziell. Bestimmt Dokumentations- und Überwachungspflichten.

    Rollen:

    Alle Abfallerzeuger und -besitzerEntsorgerTransporteure+1
    Deutsches Recht

    NachweisV / AbfAEV

    Nachweisverordnung (NachweisV) und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (AbfAEV)

    NachweisV: 20. Oktober 2006, zuletzt geändert 2017; AbfAEV: 2. Dezember 2016

    NachweisV: Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Begleitscheine, eNachweise über das Nachweisportal ZEDAL/SBB). AbfAEV: Anforderungen und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben (Efb).

    Rollen:

    Erzeuger gefährlicher AbfälleEntsorgerEntsorgungsfachbetriebe+1
    Deutsches Recht

    GGVSEB

    Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

    Neufassung 17. Februar 2021; regelmäßige Anpassung an ADR/RID/ADN-Neufassungen (zuletzt ADR 2025)

    Nationales Gefahrgutrecht für Straße, Schiene und Binnenschiff. Setzt ADR, RID und ADN in deutsches Recht um, regelt nationale Behördenzuständigkeiten (BAM, Eisenbahn-Bundesamt, GDWS) und Ausnahmen.

    Rollen:

    GefahrgutabsenderBefördererVerlader+2

    Häufige Fragen

    Von Recht zu Praxis

    Vorschriften kennen – Bestand lösen.

    Das Regelwerk setzt den Rahmen. Was Unternehmen brauchen, ist ein zuverlässiger Partner für die operative Umsetzung: Rücknahme, Abholung, Logistik, Lagerung, Restwertbewertung, Second-Life-Prüfung, Remarketing und Verwertung – alles koordiniert aus einer Hand.

    Wir sind kein behördliches Register, keine Zertifizierungsstelle und stellen keine Rechtsberatung bereit. Gefahrguttransport und Recycling-Nachweise werden über zertifizierte Fachpartner erbracht und als solche gekennzeichnet.

    Stand der Prüfung: August 2026. Alle Quellenangaben und Stände wurden zum Zeitpunkt der Redaktion recherchiert. Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Vor verbindlichen unternehmerischen oder rechtlichen Entscheidungen stets den aktuellen amtlichen Wortlaut auf EUR-Lex bzw. gesetze-im-internet.de und im Zweifel qualifizierte Rechtsberatung einholen.