Nationales Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten. Es ist das deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542. Es löst das bisherige Batteriegesetz (BattG) weitgehend ab und schafft den nationalen Rahmen für Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahmepflichten, Behördenzuständigkeiten und Sanktionen. Die inhaltlichen Anforderungen (Sicherheit, Nachhaltigkeit, Batteriepass) kommen direkt aus der EU-Verordnung; das BattDG regelt das „Wie" der Umsetzung in Deutschland.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle amtliche BattDG-Text und die EU-Batterieverordnung.
Zusammenspiel EU-Batterieverordnung und BattDG
EU-Batterieverordnung 2023/1542 (unmittelbar geltendes EU-Recht)
BattDG (nationales Durchführungsgesetz)
Registrierungspflichten
Jeder, der Batterien in Deutschland unter eigenem Namen in Verkehr bringt
Registrierung bei stiftung ear vor dem ersten Inverkehrbringen
Wer Batterien eines Nicht-EU-Herstellers nach Deutschland importiert und erstmalig in Verkehr bringt
Gilt als Hersteller; muss sich registrieren
Wer Batterien unter eigener Marke verkauft, ohne Hersteller zu sein
Gilt als Hersteller; Registrierung erforderlich
Vom Hersteller nach den gesetzlichen Vorgaben schriftlich benannte natürliche oder juristische Person in Deutschland
Erfüllt die übertragenen Herstellerpflichten nach BattDG und EU-Batterieverordnung
Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, der Batterien direkt an Endnutzer in Deutschland abgibt
Muss für Deutschland einen Bevollmächtigten nach den anwendbaren Vorgaben benennen
Rücknahmesysteme und Herstellerverantwortungsorganisationen
Die Registrierung ist mit der Beteiligung an einer für die jeweilige Batteriekategorie zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) verknüpft. Ein individuell organisierter operativer Rücknahmeweg oder eigene Dienstleister ersetzen diese Beteiligung nicht; solche Arrangements kommen nur innerhalb des jeweils anwendbaren und zugelassenen OfH-Rahmens in Betracht. Maßgeblich sind das BattDG, der Zulassungsumfang der OfH und die aktuelle Registrierungsanleitung der stiftung ear.
Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
Zugelassene Herstellerverantwortungsorganisation · Hersteller müssen sich für die jeweilige Batteriekategorie an einer zugelassenen OfH beteiligen
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)
Registrierungsbehörde · Die Batterieregistrierung wird über das ear-Portal beantragt; dabei sind die aktuellen OfH-Angaben und Verfahrensschritte zu beachten
Praktische Bedeutung
Wie unterstützen wir?
Wir koordinieren Rücknahme, Abholung und Verwertung von Lithium-Batterien und Speichersystemen. Gefahrguttransport und Recyclingnachweise über zertifizierte Fachpartner.
Batteriebestand anfragen
Senden Sie Hersteller und Modell, ein lesbares vollständiges Typenschild oder eine Bestandsliste, Menge, Zustand einschließlich sichtbarer Schäden, Aufblähung oder thermischer Auffälligkeiten, Standort, Herkunft beziehungsweise Charge, Verpackung und Fotos per E-Mail. Batterien und Module bitte nicht selbst öffnen oder zerlegen. Ankauf, Rücknahme, Wiederverwendung oder Recycling werden erst nach Prüfung eingeordnet.
Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm. Die Anfrage wird dadurch noch nicht gesendet.
Der Klick öffnet Ihr E-Mail-Programm und sendet noch nichts. Anhänge dort hinzufügen und die E-Mail selbst versenden.
Fachlich geprüft am 8. September 2026. BattDG in Kraft seit 7. Oktober 2025; es hat das BattG weitgehend ersetzt. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Vor Entscheidungen amtliche Texte prüfen.