Deutsches RechtBattDG · Oktober 2023

    Batteriegesetz (BattDG)

    Nationales Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542

    Das Batteriegesetz (BattDG) vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 281) ist das deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542. Es löst die frühere Batterieverordnung (BattV) ab und schafft den nationalen Rahmen für Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahmepflichten, Behördenzuständigkeiten und Sanktionen. Die inhaltlichen Anforderungen (Sicherheit, Nachhaltigkeit, Batteriepass) kommen direkt aus der EU-Verordnung; das BattDG regelt das „Wie" der Umsetzung in Deutschland.

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Amtlicher Text auf gesetze-im-internet.de prüfen.

    Zusammenspiel EU-Batterieverordnung und BattDG

    Was regelt die EU-Verordnung – was das BattDG?

    EU-Batterieverordnung 2023/1542 (unmittelbar geltendes EU-Recht)

    • Batteriekategorien und Definitionen
    • Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen
    • Kennzeichnung, Kapazitätslabel, QR-Code
    • CO₂-Fußabdruck und Rezyklatquoten
    • Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe
    • EPR-Grundsätze und Sammelquoten
    • Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung
    • Digitaler Batteriepass (Datenfelder, Zugangsrechte)

    BattDG (nationales Durchführungsgesetz)

    • stiftung ear als zentrale Registrierungsstelle
    • Registrierungsverfahren und -kategorien
    • Herstellerverantwortungsorganisationen (Systembetreiber)
    • Zulassung und Überwachung der Rücknahmesysteme
    • Mengenmeldepflichten und Fristen
    • Marktüberwachungsbehörden (Landesbehörden, UBA)
    • Bußgeldrahmen und Sanktionsregeln
    • Übergangsregelungen von BattV zu BattDG

    Registrierungspflichten

    Wer muss sich bei stiftung ear registrieren?

    Batteriehersteller

    Jeder, der Batterien in Deutschland unter eigenem Namen in Verkehr bringt

    Registrierung bei stiftung ear vor dem ersten Inverkehrbringen

    Importeur

    Wer Batterien eines Nicht-EU-Herstellers nach Deutschland importiert und erstmalig in Verkehr bringt

    Gilt als Hersteller; muss sich registrieren

    Eigenmarkenseller

    Wer Batterien unter eigener Marke verkauft, ohne Hersteller zu sein

    Gilt als Hersteller; Registrierung erforderlich

    Bevollmächtigter

    Vom Hersteller schriftlich benannte Person in Deutschland

    Übernimmt Hersteller-Pflichten; muss im Handelsregister eingetragen sein

    Fernabsatzhändler (Nicht-EU)

    Ausländische Händler, die direkt an deutsche Endkunden liefern

    Gelten als Hersteller; müssen bevollmächtigten Vertreter in Deutschland benennen oder sich direkt registrieren

    Rücknahmesysteme und Herstellerverantwortungsorganisationen

    Kollektive und individuelle Systeme

    Hersteller können ihrer EPR-Pflicht entweder über ein kollektives Rücknahmesystem (z.B. GRS Batterien) oder ein genehmigtes individuelles System nachkommen. Das System trägt dann die Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung und stellt dem Hersteller den Nachweis (Garantieerfüllung) gegenüber der stiftung ear aus.

    Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS Batterien)

    Kollektives System · Alle Batteriekategorien

    Website

    Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)

    Register / Koordinierungsstelle · Zentrales Register für alle Hersteller nach BattDG und ElektroG

    Website

    Weitere zugelassene Systeme

    Individuelle Systeme · Hersteller können auch eigenständige zugelassene Systeme betreiben

    Praktische Bedeutung

    Was bedeutet das BattDG für Unternehmen?

    Hersteller und Importeure

    • Registrierung bei stiftung ear vor dem ersten Inverkehrbringen
    • Beitritt zu einem zugelassenen Rücknahmesystem oder eigenem System
    • Jährliche Mengenmeldung (Inverkehrbring- und Rücknahmemengen)
    • Informationspflichten gegenüber Händlern und Verbrauchern
    • Anpassung der Registrierung bei neuen Batteriekategorien (LMT!)

    Betreiber von Batteriesystemen

    • Rückgabe von Altbatterien über zugelassene Sammelstellen oder Händlerrücknahme
    • Keine eigene Registrierung erforderlich, aber Dokumentationspflicht als Abfallerzeuger
    • Bei Lithium-Batterien: Nachweis nach NachweisV (gefährlicher Abfall)
    • Batteriepass-Daten der eingesetzten Systeme dokumentieren (Second Life)

    Wie unterstützen wir?

    Wir koordinieren Rücknahme, Abholung und Verwertung von Lithium-Batterien und Speichersystemen. Gefahrguttransport und Recyclingnachweise über zertifizierte Fachpartner.

    Häufige Fragen

    Batteriebestand anfragen

    Batterien rückgeben oder verwerten

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    Stand: August 2026. BattDG vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 281). Vor Entscheidungen amtlichen Text und ggf. Rechtsberatung einholen.