Deutsches RechtBattDG · Oktober 2025

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Nationales Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten. Es ist das deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542. Es löst das bisherige Batteriegesetz (BattG) weitgehend ab und schafft den nationalen Rahmen für Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahmepflichten, Behördenzuständigkeiten und Sanktionen. Die inhaltlichen Anforderungen (Sicherheit, Nachhaltigkeit, Batteriepass) kommen direkt aus der EU-Verordnung; das BattDG regelt das „Wie" der Umsetzung in Deutschland.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle amtliche BattDG-Text und die EU-Batterieverordnung.

Zusammenspiel EU-Batterieverordnung und BattDG

Was regelt die EU-Verordnung – was das BattDG?

EU-Batterieverordnung 2023/1542 (unmittelbar geltendes EU-Recht)

  • Batteriekategorien und Definitionen
  • Sicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Kennzeichnung, Kapazitätslabel, QR-Code
  • CO₂-Fußabdruck und Rezyklatquoten
  • Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe
  • EPR-Grundsätze und Sammelquoten
  • Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung
  • Digitaler Batteriepass (Datenfelder, Zugangsrechte)

BattDG (nationales Durchführungsgesetz)

  • stiftung ear als zentrale Registrierungsstelle
  • Registrierungsverfahren und -kategorien
  • Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)
  • Zulassung und Überwachung der OfH
  • Mengenmeldepflichten und Fristen
  • Marktüberwachungsbehörden (Landesbehörden, UBA)
  • Bußgeldrahmen und Sanktionsregeln
  • Übergangsregelungen von BattG zu BattDG

Registrierungspflichten

Wer muss sich bei stiftung ear registrieren?

Batteriehersteller

Jeder, der Batterien in Deutschland unter eigenem Namen in Verkehr bringt

Registrierung bei stiftung ear vor dem ersten Inverkehrbringen

Importeur

Wer Batterien eines Nicht-EU-Herstellers nach Deutschland importiert und erstmalig in Verkehr bringt

Gilt als Hersteller; muss sich registrieren

Eigenmarkenseller

Wer Batterien unter eigener Marke verkauft, ohne Hersteller zu sein

Gilt als Hersteller; Registrierung erforderlich

Bevollmächtigter

Vom Hersteller nach den gesetzlichen Vorgaben schriftlich benannte natürliche oder juristische Person in Deutschland

Erfüllt die übertragenen Herstellerpflichten nach BattDG und EU-Batterieverordnung

Ausländischer Fernabsatzhersteller

Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, der Batterien direkt an Endnutzer in Deutschland abgibt

Muss für Deutschland einen Bevollmächtigten nach den anwendbaren Vorgaben benennen

Rücknahmesysteme und Herstellerverantwortungsorganisationen

Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung

Die Registrierung ist mit der Beteiligung an einer für die jeweilige Batteriekategorie zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) verknüpft. Ein individuell organisierter operativer Rücknahmeweg oder eigene Dienstleister ersetzen diese Beteiligung nicht; solche Arrangements kommen nur innerhalb des jeweils anwendbaren und zugelassenen OfH-Rahmens in Betracht. Maßgeblich sind das BattDG, der Zulassungsumfang der OfH und die aktuelle Registrierungsanleitung der stiftung ear.

Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)

Zugelassene Herstellerverantwortungsorganisation · Hersteller müssen sich für die jeweilige Batteriekategorie an einer zugelassenen OfH beteiligen

Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)

Registrierungsbehörde · Die Batterieregistrierung wird über das ear-Portal beantragt; dabei sind die aktuellen OfH-Angaben und Verfahrensschritte zu beachten

Website

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das BattDG für Unternehmen?

Hersteller und Importeure

  • Registrierung bei stiftung ear vor dem ersten Inverkehrbringen
  • Beteiligung an einer für die jeweilige Batteriekategorie zugelassenen OfH
  • Eigene operative Rücknahmelösungen nur im anwendbaren zugelassenen OfH-Rahmen einplanen
  • Jährliche Mengenmeldung (Inverkehrbring- und Rücknahmemengen)
  • Informationspflichten gegenüber Händlern und Verbrauchern
  • Anpassung der Registrierung bei neuen Batteriekategorien (LMT!)

Betreiber von Batteriesystemen

  • Rückgabe von Altbatterien über die anwendbaren Rücknahmewege organisieren
  • Keine eigene Herstellerregistrierung allein wegen des Betriebs eines Batteriesystems
  • Abfallrechtliche Einstufung und etwaige Nachweispflichten anhand des konkreten Abfalls prüfen; Lithiumchemie allein macht ihn nicht zum gefährlichen Abfall
  • Batteriepass-Daten der eingesetzten Systeme dokumentieren (Second Life)

Wie unterstützen wir?

Wir koordinieren Rücknahme, Abholung und Verwertung von Lithium-Batterien und Speichersystemen. Gefahrguttransport und Recyclingnachweise über zertifizierte Fachpartner.

Batteriebestand anfragen

Batterien rückgeben oder verwerten

Senden Sie Hersteller und Modell, ein lesbares vollständiges Typenschild oder eine Bestandsliste, Menge, Zustand einschließlich sichtbarer Schäden, Aufblähung oder thermischer Auffälligkeiten, Standort, Herkunft beziehungsweise Charge, Verpackung und Fotos per E-Mail. Batterien und Module bitte nicht selbst öffnen oder zerlegen. Ankauf, Rücknahme, Wiederverwendung oder Recycling werden erst nach Prüfung eingeordnet.

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Fachlich geprüft am 8. September 2026. BattDG in Kraft seit 7. Oktober 2025; es hat das BattG weitgehend ersetzt. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Vor Entscheidungen amtliche Texte prüfen.