Nationales Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542
Das Batteriegesetz (BattDG) vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 281) ist das deutsche Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung 2023/1542. Es löst die frühere Batterieverordnung (BattV) ab und schafft den nationalen Rahmen für Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahmepflichten, Behördenzuständigkeiten und Sanktionen. Die inhaltlichen Anforderungen (Sicherheit, Nachhaltigkeit, Batteriepass) kommen direkt aus der EU-Verordnung; das BattDG regelt das „Wie" der Umsetzung in Deutschland.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Amtlicher Text auf gesetze-im-internet.de prüfen.
Zusammenspiel EU-Batterieverordnung und BattDG
EU-Batterieverordnung 2023/1542 (unmittelbar geltendes EU-Recht)
BattDG (nationales Durchführungsgesetz)
Registrierungspflichten
Jeder, der Batterien in Deutschland unter eigenem Namen in Verkehr bringt
Registrierung bei stiftung ear vor dem ersten Inverkehrbringen
Wer Batterien eines Nicht-EU-Herstellers nach Deutschland importiert und erstmalig in Verkehr bringt
Gilt als Hersteller; muss sich registrieren
Wer Batterien unter eigener Marke verkauft, ohne Hersteller zu sein
Gilt als Hersteller; Registrierung erforderlich
Vom Hersteller schriftlich benannte Person in Deutschland
Übernimmt Hersteller-Pflichten; muss im Handelsregister eingetragen sein
Ausländische Händler, die direkt an deutsche Endkunden liefern
Gelten als Hersteller; müssen bevollmächtigten Vertreter in Deutschland benennen oder sich direkt registrieren
Rücknahmesysteme und Herstellerverantwortungsorganisationen
Hersteller können ihrer EPR-Pflicht entweder über ein kollektives Rücknahmesystem (z.B. GRS Batterien) oder ein genehmigtes individuelles System nachkommen. Das System trägt dann die Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung und stellt dem Hersteller den Nachweis (Garantieerfüllung) gegenüber der stiftung ear aus.
Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS Batterien)
Kollektives System · Alle Batteriekategorien
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear)
Register / Koordinierungsstelle · Zentrales Register für alle Hersteller nach BattDG und ElektroG
Weitere zugelassene Systeme
Individuelle Systeme · Hersteller können auch eigenständige zugelassene Systeme betreiben
Praktische Bedeutung
Wie unterstützen wir?
Wir koordinieren Rücknahme, Abholung und Verwertung von Lithium-Batterien und Speichersystemen. Gefahrguttransport und Recyclingnachweise über zertifizierte Fachpartner.
Häufige Fragen
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BESTAND PER E-MAIL ANFRAGENStand: August 2026. BattDG vom 30. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 281). Vor Entscheidungen amtlichen Text und ggf. Rechtsberatung einholen.