EPR · Registrierung · Herstellerverantwortung · Rücknahme · Recycling
Herstellerpflichten erkennen. Prozesse aufbauen. Rücknahme organisieren.
Wer Batterien herstellt, importiert oder in Deutschland und anderen europäischen Ländern vertreibt, muss unterschiedliche regulatorische Anforderungen berücksichtigen.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die relevanten Themen zu strukturieren und daraus funktionierende Prozesse für den Batterie-Lebenszyklus zu entwickeln.
Deutschland · Europa · internationale Vertriebsstrukturen
Was bedeutet Batterie-Compliance?
Batterie-Compliance bedeutet mehr als ein Formular oder eine einzelne Registrierung. Je nach Unternehmen können unterschiedliche Themen zusammenkommen:
Besonders bei international tätigen Unternehmen kann daraus schnell ein umfangreicher organisatorischer Prozess entstehen.
Compliance muss nicht nur auf dem Papier funktionieren.
Denn irgendwann kommt die Batterie tatsächlich zurück. Dann werden zusätzlich praktische Lösungen benötigt:
Wie unterstützen wir?
Wir koordinieren beides: die Struktur und die operative Umsetzung.
Erster Schritt
Bevor neue Prozesse aufgebaut werden, sollte zunächst der vorhandene Status betrachtet werden. Dabei können folgende Punkte relevant sein:
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Das Kernprinzip der erweiterten Herstellerverantwortung: Wer Batterien in Verkehr bringt, trägt nicht nur Verantwortung für das Produkt selbst, sondern auch für den Umgang damit am Ende des Lebenszyklus.
Das bedeutet in der Praxis: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altbatterien gesammelt, zurückgenommen, transportiert und geeigneten Verwertungswegen zugeführt werden.
Registrierung
Je Batteriekategorie im jeweiligen Mitgliedstaat.
EPR-Beteiligung
Beitritt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung oder individuelle Wahrnehmung.
Rücknahme
Sicherstellung der tatsächlichen Rücknahme und Verwertung.
Mengenmeldungen
Regelmäßige Meldungen über in Verkehr gebrachte und gesammelte Mengen.
Dokumentation
Nachweise über Rücknahme, Transport und Verwertung.
Herstellerverantwortung braucht einen funktionierenden Prozess – nicht nur eine Registrierungsnummer.
Wer ist betroffen?
Die EU-Batterieverordnung definiert den Begriff "producer" ausdrücklich weiter als nur den tatsächlichen Hersteller. Betroffen sein können unter anderem:
Hersteller
Wer Batterien produziert oder unter eigenem Namen produzieren lässt.
Importeure
Wer Batterien aus Drittstaaten erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt.
Eigenmarkenanbieter
Wer Batterien unter eigener Marke vermarktet.
Onlinehändler
Auch Fernabsatzanbieter können betroffen sein – unabhängig vom Unternehmenssitz.
Bestimmte Händler
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Händler Herstellerpflichten tragen.
Entscheidend ist nicht nur, wer produziert
Sondern auch, wer die Batterie in welchem Land erstmals auf den Markt bringt.
Mehrere Länder
Wer Batterien oder batteriebetriebene Produkte in mehreren EU-Ländern vertreibt, muss die Herstellerverantwortung in jedem dieser Länder sicherstellen. Das bedeutet in der Regel: unterschiedliche Registrierungen, unterschiedliche Systeme, unterschiedliche Meldepflichten.
Europäische Koordination über unser Netzwerk
Rücknahme, Logistik und Koordination in europäischen Ländern über spezialisierte Partner
EIN ANSPRECHPARTNER.
AUCH FÜR EUROPAWEITE
BATTERIEPROJEKTE.
Registrierung
Die EU-Batterieverordnung sieht vor, dass Produzenten in dem jeweiligen Mitgliedstaat registriert sein müssen, bevor sie dort Batterien erstmals auf dem Markt bereitstellen. Die Registrierung erfolgt je Batteriekategorie.
Wir sind keine behördliche Registrierungsstelle. Unsere Rolle liegt auf der praktischen operativen Ebene: Rücknahme, Logistik, Lagerung, Verwertung und Recycling funktionieren zu lassen – sobald die Registrierung steht.
Batteriekategorien nach EU-Batterieverordnung
Gerätebatterien
Portable · typisch bis 5 kg
Werkzeugakkus, Elektronikbatterien, Haushaltsakkus
LMT-Batterien
Leichte Verkehrsmittel
E-Bikes, E-Scooter
SLI-Batterien
Starting · Lighting · Ignition
Fahrzeugbatterien für Start/Licht/Zündung
EV-Batterien
Elektrofahrzeuge
Traktionsbatterien für E-/Hybridfahrzeuge
Industriebatterien
Industrielle Anwendungen
PV-Speicher, BESS, USV, Gewerbespeicher
Rücknahme
Der eigentliche Test für funktionierende Batterie-Compliance kommt, wenn Batterien tatsächlich zurückkommen. Dann braucht es nicht nur eine Dokumentation, sondern einen funktionierenden operativen Prozess.
Typische Rücknahme-Szenarien
Händler-Rückgaben
Kunden geben Altbatterien am Verkaufsort zurück.
Garantie-Rückläufer
Defekte Batterien kommen aus dem Service zurück.
Installateur-Rückläufer
Ausgebaute PV-Speicher oder andere Systeme.
Werkstatt-Bestände
Defekte Module und Einzelzellen aus dem Service.
Rückrufaktionen
Größere Mengen aus Händler- oder Servicenetzwerken.
Industrieaustausch
Ausgetauschte Batteriesysteme aus Industrieanlagen.
Lagerbereinigungen
Nicht mehr benötigte Bestände aus Lagern.
Wie unterstützen wir?
Wir koordinieren den tatsächlichen Rücknahmeprozess:
Mehrere Standorte
Auch Projekte mit mehreren Abholorten – deutschlandweit oder europaweit – können zentral koordiniert werden.
Für spezialisierte operative Leistungen greifen wir auf geeignete Partner aus unserem Netzwerk zurück. Für den Kunden bleibt die Abwicklung zentral koordiniert.
Sammelquoten nach EU-Batterieverordnung
Gerätealtbatterien
63 %
bis Ende 2027
73 %
bis Ende 2030
LMT-Altbatterien
51 %
bis Ende 2028
61 %
bis Ende 2031
Sammelziele aus der Verordnung (EU) 2023/1542. Wir behaupten nicht, diese Quote zu verantworten – unsere Rolle liegt in der operativen Logistik und Verwertungskoordination.
Mengenmeldungen
Herstellerverantwortung endet nicht mit der Rücknahme. Mengenmeldungen gegenüber zuständigen Stellen und Registrierungsbehörden sind ein kontinuierlicher Bestandteil des Compliance-Prozesses.
Praktischer Tipp
Mengenmeldungen setzen voraus, dass Rücknahmedaten tatsächlich vorliegen. Wer keine funktionierende Rücknahmelogistik hat, kann auch keine belastbaren Mengenangaben machen.
Dokumentation
Compliance endet nicht mit dem Prozess. Wer bei Nachfragen durch Behörden oder Registrierungsstellen keine Belege vorweisen kann, steht schlechter da.
Batteriepass ab 18. Februar 2027
Für LMT-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien über 2 kWh wird der digitale Batteriepass Teil der regulatorischen Dokumentationspflicht.
Nach der Rücknahme
Geeignete Batterieposten können wirtschaftlich interessant sein. Wir prüfen mögliche Weiterverwendung und Restwert.
Ankauf anfragenFunktionsfähige Batterien oder Module können in einer anderen Anwendung einen zweiten Lebenszyklus beginnen.
Second-Life prüfenEinzelne Module, Zellen oder Komponenten können möglicherweise noch separat genutzt oder weitervermarktet werden.
Nicht mehr nutzbare Altbatterien werden über spezialisierte Recyclingpartner geeigneten Verwertungswegen zugeführt.
Abfallrecht – eine zentrale Compliance-Frage
Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen: auf Lagerung, Transport, Weitergabe, Dokumentation und grenzüberschreitende Verbringung. Eine gebrauchte Batterie ist nicht automatisch Abfall – aber eine Altbatterie unterliegt anderen regulatorischen Rahmenbedingungen als ein gebrauchtes Produkt.
Wir treffen keine individuelle rechtliche Abfalleinstufung. Wir unterstützen bei der operativen Umsetzung, sobald die Einordnung feststeht.
Unser Ansatz
Unternehmenssitz, Vertriebsstruktur, Märkte und Batterietypen erfassen. Bestehende Registrierungen und Prozesse bewerten.
Welche Anforderungen gelten in welchen Ländern? Registrierung, EPR, Rücknahme, Mengenmeldung, Kennzeichnung.
Rücknahmelogistik definieren, Meldewege einrichten, Dokumentation strukturieren, Partnernetzwerk einbinden.
Tatsächliche Batterien abholen, lagern, transportieren und geeigneten Verwertungswegen zuführen.
Laufende Mengenmeldungen, neue Märkte, geänderte Produkte, regulatorische Anpassungen begleiten.
Unsere Leistungen passend zu den Compliance-Themen
EPR / Herstellerverantwortung
→ Rücknahmelogistik und Koordination.
Registrierung
→ Aufbau der operativen Grundlage.
Rücknahme
→ Abholung, Transport, Verwertung.
Mehrere Länder
→ Europaweite Koordination über Partner.
Mengenmeldungen
→ Rücknahmedaten liefern.
Lagerung
→ Lager- und Quarantänelösungen.
Second-Life
→ Bestandsbewertung und Weiterverwendung.
Recycling
→ Zuführung zu spezialisierten Partnern.
WIR HELFEN BEI DER PRAKTISCHEN UMSETZUNG.
Regulatorische Spezialleistungen können dabei gemeinsam mit geeigneten Fachpartnern umgesetzt werden. Für den Kunden bleibt der Prozess zentral koordiniert.
Jetzt anfragenFür wen?
FAQ
Anfrage
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen, wie wir bei der praktischen Umsetzung unterstützen können.
Praktische Lösung
Von der Bestandsaufnahme über Registrierung und Rücknahme bis zur Verwertung – wir koordinieren den Batterie-Lebenszyklus.
Deutschland · Europa · internationale Vertriebsstrukturen
Operative Erfüllung
Je Batteriekategorie braucht die Herstellerverantwortung einen nachvollziehbaren operativen Weg von der Rückgabe bis zur Verwertung.
Sammel- und Rückgabeprozesse für gewerbliche Mengen organisieren.
Die sichere Entsorgung lithiumhaltiger Altbatterien einplanen.
Akkurückläufer sortiert in die Verwertung überführen.
Bleihaltige Batterien separat zurücknehmen und bewerten lassen.
PV-Speicher und BESS als eigenständige Rücknahmeprojekte behandeln.
Hersteller- und Werkstattrückläufer aus der Elektromobilität recyceln.
Fahrzeuge mit Batterieschaden separat vom Recycling ausgebauter EV-Batterien bewerten lassen.