E-MOBILITÄT · ELEKTRONIK · VERSICHERUNGSLOGISTIK
Rückholung und Verwertung von E-Scootern, E-Bikes, E-Autos, Batteriespeichern und Elektronik aus Versicherungsfällen. UN3480/UN3481-konforme Quarantänelagerung, ADR-konformer Transport. Bundesweit.
Gefahrguthinweis: Bei beschädigten Lithium-Akkus oder HV-Batterien keine pauschale Transportzusage. Zustand, Verpackung und ADR-Anforderungen werden projektbezogen geprüft.
Ausschließlich für gewerbliche Auftraggeber. Keine Endkundenwerbung. Keine Versicherungsberatung.

Was wir aus E-Mobilität- und Elektronik-Versicherungsfällen zurückholen, prüfen und verwerten.
Unfallschäden, Brandschäden, Diebstahl-Restgut aus Versicherungsfällen. Besondere Herausforderung: Lithium-Akkus im beschädigten Zustand. Sharing-Flotten-Rückläufer (Tier, Voi, Lime, Bolt, Bird) und Consumer-Marken.
Bei beschädigten oder thermisch auffälligen Akkus: Einzelfallprüfung. Kein Standardtransport ohne vorherige Bewertung.
Hochvoltbatterie-Schäden, Unfallschäden, Wasserschäden. Spezialisierter Umgang mit HV-Systemen, ADR-konformer Transport bei beschädigter Batterie, UN3480/UN3481 Quarantänelagerung.
Hochvoltbatterien erfordern zwingend Einzelfallprüfung vor Transport. Keine Standardzusage bei aktiven thermischen Ereignissen.
Hausbrand mit Beteiligung von Residential-Speichern, Überhitzung durch defekte BMS, Wasserschäden – Residential bis BESS (Battery Energy Storage System). Komplexe Gefahrgutanforderungen.
Kein Standardtransport bei thermisch kompromittierten Speichern. Immer Einzelfallprüfung.
Wasserschaden-Laptops, Brandschaden-Server, Hagelschaden-Solartechnik, Überspannung bei IT-Hardware. Prüfung auf Datenträgerstatus, Account-Bindungen, Datenlöschung.
Datenlöschungsnachweis bei IT-Hardware auf Anfrage. Account-Bindungen vor Verwertung klären.
Sicherheit bei Hochvolt-Schadenfällen
Beschädigte Lithium-Batterien und Hochvoltbatterien aus E-Fahrzeugen sind als Gefahrgut eingestuft. Jede Abweichung von korrekten Transport- und Lagerungsprotokollen kann zu schweren Folgeschäden führen.
UN3480 / UN3481 Klassifizierung
Mikromobilität ist die häufigste Produktgruppe im Versicherungsumfeld. Jede Zustandsklasse erfordert unterschiedliche Vorgaben.
Funktionsfähig
Nach regulärer Nutzung vor Schadeneintritt. Standardprozess: Dokumentation, Transport, Restwertprüfung.
Unfall- / Sturzschaden
Mechanische Schäden, Verformungen. Akkuzustand zwingend vor Transport prüfen.
Brandschaden / Hitzeeinwirkung
Besondere Vorsicht bei thermischen Auffälligkeiten. Quarantänelagerung erforderlich.
Wasserschaden
Feuchtigkeitsschäden, Kurzschluss-Risiko. Sicherheitsprüfung vor Transport.
Defekt (Batterie)
Batterieschaden ohne äußere Einwirkung. Prüfung Akku-Status, ggf. Tiefentladung.
Totalschaden
Kein wirtschaftlicher Restwert – möglichen weiteren Weg projektbezogen abstimmen.
8 Schritte für Einzel- und Serienfälle.
Produktart, Hersteller/Modell, Schadenart und Standort. Vorgangsnummer für Nachverfolgung.
Dokumentierte Freigabe durch Auftraggeber vor jeder Kontaktaufnahme oder Abholung.
Koordination mit Abholort nach Ihrer Anweisung.
Seriennummern, Fotos, Zustand, Vollständigkeit, Übergabeprotokoll.
Vor Transport: Fotos, Modell, thermische Auffälligkeiten. Keine Standardzusage bei Schäden.
Zustandsklassifizierung, HV-Status, Accountstatus, wirtschaftliche Einordnung.
Restwertvermarktung, Direktankauf, Ersatzteile oder Recycling.
Verfügbare Auswertungen und Unterlagen passend zur vereinbarten Leistung.
Kein pauschales SLA – projektbezogen besprochen.
Einzelfall-Abruf
Spontane Einzelrückholung nach Schadenfall. Kein Vertrag erforderlich.
Jahresvolumen-Vereinbarung
Vereinbarte Prozesse für wiederkehrende Schadenfälle im Jahr.
Rahmenvertrag
Definierte Abläufe, Dokumentationsstandards und Abrechnungsmodelle für laufende Zusammenarbeit.
B2B-KONTAKT
Für Versicherungen, Schadenregulierer und Assistance-Anbieter mit E-Mobilität- oder Elektronik-Schadenfällen.
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