VERSICHERUNGEN & SCHADENDIENSTLEISTER
Nach dokumentierter Freigabe und geklärtem Eigentumsrecht ermitteln wir den Restwert von Schadengütern und vermarkten gezielt – statt vorschnell zu vernichten. Transparente Abrechnung oder fachgerechtes Recycling mit Nachweis.
Klare Abgrenzung
KEINE Rechtsberatung · KEINE Schadenregulierung · KEINE Deckungsentscheidungen. Ausschließlich operative Verwertung auf Basis schriftlicher Beauftragung und dokumentierter Eigentumsfreigabe.
Ausschließlich für Unternehmen. Keine Endkundenwerbung. Keine Versicherungsberatung.

Was wir nach Eigentumsfreigabe übernehmen.
Technische Bewertung des Schadensguts, Marktwertschätzung nach aktueller Marktlage, Kategorisierung nach Verwertungsweg. Keine pauschalen Restwertquoten.
Funktionsfähige Teile, Refurbishment-fähige Geräte und vollständige Geräte mit Marktgängigkeit werden strukturiert wiedervermarktet – mit transparenter Erlösabrechnung.
Nicht vermarktbares Schadengut wird fachgerecht nach ElektroG und KrWG verwertet. Materialrückgewinnung wo wirtschaftlich sinnvoll.
Mögliche Auswertungen, Abrechnungen und Unterlagen werden passend zum vereinbarten Leistungsumfang abgestimmt.
Typische Schadenarten aus dem Sachversicherungsbereich.
Brandschaden
Rauch-, Ruß- und Hitzeschäden an Elektronik, Haushaltsgeräten und Industrietechnik
Wasserschaden
Nässe, Hochwasser, Löschwasserschäden – IT, Unterhaltungselektronik, Weißware
Sturmschaden
Umgeworfene oder beschädigte Geräte nach Sturm- und Orkanereignissen
Hagelschaden
Hagelschaden an Photovoltaik-Modulen, Fahrzeugen, Außenelektronik
Einbruch (Restbestände)
Verbliebene oder zurückgelassene Geräte nach Einbruchereignissen
Überspannung / Blitz
Blitzeinschlag, Überspannungsschäden an IT und Unterhaltungselektronik
Transportschaden
Beschädigte Ware aus Transportversicherungsfällen
Diese technischen Produktgruppen passen zu unserem Verwertungsprofil.
Andere technische Produkte auf Anfrage.
Jedes Modell ohne erfundene Preise – Konditionen werden projektbezogen besprochen.
Recyclewerk kauft die freigegebene Schadenware direkt an. Preis wird nach technischer Prüfung und wirtschaftlicher Einordnung vereinbart. Keine pauschalen Ankaufsquoten.
Voraussetzung
Eigentumsfreigabe liegt vor · Produkte klar identifiziert · Zustand dokumentiert
Recyclewerk übernimmt Verwertung und Vermarktung im Auftrag. Erlöse werden nach Abzug von Logistik-, Prüf- und Vermarktungskosten abgerechnet. Keine Erlösgarantie.
Voraussetzung
Eigentumsfreigabe vorhanden · Abrechnungsmodell schriftlich vereinbart
Für Versicherungen mit strukturiertem, wiederkehrendem Schadengutaufkommen: Vereinbarung von Rahmenpreisen pro Produktgruppe und Zustandsklasse.
Voraussetzung
Definierte Produktgruppen · Klare Zustandsklassen · Regelmäßiges Volumen
Wenn keine wirtschaftliche Vermarktung möglich ist, wird ein möglicher weiterer Weg anhand von Schadengut, Zustand und Projektanforderungen abgestimmt.
Voraussetzung
Kein wirtschaftlicher Restwert feststellbar · Dokumentationsbedarf vorab klären
Keine pauschale Restwertquote – die Bewertung hängt von diesen Faktoren ab.
Produktart, Hersteller & Modell
Technischer Zustand nach Schaden
Vollständigkeit (Zubehör, Verpackung)
Eigentumsfreigabe & Herausgaberecht
Marktgängigkeit & aktuelle Nachfrage
Reparaturaufwand & Prüfkosten
Logistikkosten & Abholentfernung
Stückzahl & Homogenität des Bestands
7 Schritte – ohne Eigeninitiative ohne Freigabe.
Falldaten (datensparsam)
Produktgruppe, Schaden, Menge – ohne vollständige Personendaten im Erstkontakt.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Bewertung von Restwert, Verwertungsweg und passendem Modell.
Eigentumsfreigabe
Sie erteilen die Verwertungsfreigabe nach geklärtem Eigentumsrecht.
Rückholung
Koordinierte Abholung mit Dokumentation und Übergabeprotokoll.
Wareneingang & Prüfung
Zustandsklassifizierung und Marktwerteinstufung nach Eingang.
Vermarktung oder Recycling
Strukturierte Weitervermarktung oder fachgerechtes Recycling je nach Ergebnis.
Reporting & Fallabschluss
Verfügbare Auswertungen und Unterlagen passend zur vereinbarten Leistung.
Keine pauschalen Erlösquoten oder Garantien. Konditionen werden projektbezogen und schriftlich vereinbart.
Eigentumsrecht & Datenschutz
Verwertung erfolgt nur nach dokumentierter Freigabe und geklärtem Eigentumsrecht. Keine Veröffentlichung von Versicherungsnehmerdaten. Falldaten werden datensparsam und nur zum Zweck der Abwicklung verarbeitet.
B2B-KONTAKT
Teilen Sie uns Produktgruppe, Schadenart und geschätztes Volumen mit. Wir prüfen die Machbarkeit.
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