EU-Richtlinie / DE-RechtRoHS 2011/65/EU · ElektroStoffV

ElektroStoffV / RoHS – Schadstoffbeschränkungen in Elektrogeräten

Stoffbeschränkungen und Konformitätspflichten im jeweiligen Anwendungsbereich

Die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2) und ihre nationale Umsetzung (ElektroStoffV, in Kraft 2013) beschränken zehn gefährliche Stoffe in den erfassten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel: Schadstoffbelastung durch Elektroschrott reduzieren und damit Recycling sicherer machen.

Fachlich geprüft am 8. September 2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Grenzwerte und CE-/Konformitätspflichten hängen vom Anwendungsbereich und der Gerätekategorie ab; Ausnahmen in Anhang III/IV sind anwendungsspezifisch und können auslaufen oder geändert werden.

Die 10 beschränkten Stoffe nach RoHS 2 (2011/65/EU)

Verbotene Stoffe, Schwellenwerte und Ausnahmen

Schwellenwerte gelten je homogenes Material (nicht je Produkt). Ausnahmen in Anhang III (alle Kategorien) und Anhang IV (Medizinprodukte/Monitoring).

Blei (Pb)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Lötzinn (ältere Leiterplatten), Glasuren, Pigmente, Akkus

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Quecksilber (Hg)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Leuchtstoffröhren, Schalter, Thermometer

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Cadmium (Cd)

max. 0,01 % (100 ppm)

Vorkommen: NiCd-Batterien, ältere Kondensatoren, Pigmente

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Sechswertiges Chrom (Cr(VI))

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Korrosionsschutz-Beschichtungen, Farbpigmente

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Polybromierte Biphenyle (PBB)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Flammschutzmittel (ältere Platinen, Kunststoffgehäuse)

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Polybromierte Diphenylether (PBDE)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Flammschutzmittel in Leiterplatten und Kunststoffen

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Weichmacher in PVC-Kabeln, Gehäusen

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Benzylbutylphthalat (BBP)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Weichmacher

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Dibutylphthalat (DBP)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Weichmacher in Kunststoffen

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Diisobutylphthalat (DIBP)

max. 0,1 % (1.000 ppm)

Vorkommen: Weichmacher

Ausnahmen: Konkrete Anwendung und aktuelle Anhänge III/IV prüfen

Quelle: Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU. Maßgeblich sind der konkrete Anwendungsbereich, die Gerätekategorie und die aktuelle Fassung.

Anwendungsbereich – Was ist betroffen?

Fast alle EEG im EU-Markt – aber mit Ausnahmen

RoHS erfasst Elektro- und Elektronikgeräte nur innerhalb ihres gesetzlichen Anwendungsbereichs. Gerätekategorie, Begriffsdefinitionen, ausdrücklich ausgenommene Verwendungen und Übergangsvorschriften sind für jedes Produkt zu prüfen.

Erfasst (Auswahl)

  • IT-Geräte (Computer, Server, Monitore)
  • Telekommunikation (Smartphones, Router)
  • Consumer Electronics (TV, Audio)
  • Haushaltsgroßgeräte und -kleingeräte
  • Beleuchtung (LED, Leuchtstoffröhren)
  • Werkzeuge
  • Spielzeug und Sport
  • Automatische Ausgabegeräte

Ausgenommen (Auswahl)

  • Militärische Ausrüstung
  • Raumfahrtgeräte
  • Ortsfeste Großanlagen (definiert)
  • Ortsfeste Industrieinstallationen
  • Transportmittel (Flugzeuge, Schiffe, Züge)
  • Nicht-ortsfeste industrielle Maschinen (mit Bedingungen)
  • PV-Paneele (spezifische Ausnahme)

Ausnahmen – Anhang III und IV

Spezielle Ausnahmen für bestimmte Kategorien

Anhang III enthält technisch begründete Ausnahmen für alle EEG-Kategorien, Anhang IV für Medizinprodukte und Monitoring-Geräte. Jede Ausnahme ist stoff-, anwendungs- und kategorienbezogen zu prüfen; sie kann befristet sein, auslaufen oder geändert werden.

Kategorie 8

Medizinprodukte (Klasse I–III nach MDR)

Viele spezifische Ausnahmen in Anhang III/IV; eigener Komitologieprozess

Kategorie 9

Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Ausnahmen für industrielle Messtechnik, Labor, Sicherheitssysteme

Militär und Raumfahrt

Bestimmte ausdrücklich bezeichnete Geräte können vom Anwendungsbereich ausgenommen sein

Voraussetzungen der Bereichsausnahme im Einzelfall prüfen

Ortsfeste Anlagen

Bestimmte ortsfeste industrielle Großwerkzeuge oder Großanlagen können ausgenommen sein

Gesetzliche Definition und konkrete Einbindung prüfen

Aktuelle Ausnahmeliste:EUR-Lex – RoHS 2011/65/EU

Pflichten für Hersteller und Importeure

Was müssen Unternehmen tun?

Hersteller

  • Sicherstellen, dass Produkt RoHS-konform ist
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen
  • Technische Dokumentation erstellen und 10 Jahre aufbewahren
  • CE-Kennzeichnung anbringen
  • Kontaktadresse auf Produkt oder Verpackung
  • Bei Nicht-Konformität: Marktrücknahme, Behörden informieren

Importeure

  • Prüfen, ob Hersteller RoHS-Anforderungen erfüllt hat
  • EU-Konformitätserklärung des Herstellers einholen
  • Name und Adresse auf Produkt anbringen (falls Hersteller nicht EU-ansässig)
  • 10 Jahre Aufbewahrung von Konformitätsdokumenten
  • Marktüberwachung informieren wenn Nicht-Konformität vermutet

Senden Sie Hersteller und Modell, ein lesbares vollständiges Typenschild oder eine Bestandsliste, Menge, Zustand einschließlich sichtbarer Schäden, Aufblähung oder thermischer Auffälligkeiten, Standort, Herkunft beziehungsweise Charge, Verpackung und Fotos per E-Mail. Batterien und Module bitte nicht selbst öffnen oder zerlegen. Ankauf, Rücknahme, Wiederverwendung oder Recycling werden erst nach Prüfung eingeordnet.

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Fachlich geprüft am 8. September 2026. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Stets Anwendungsbereich, Gerätekategorie sowie die aktuelle Fassung der Anhänge II bis IV und der ElektroStoffV prüfen.