EU-Richtlinie / DE-RechtRoHS 2011/65/EU · ElektroStoffV

    ElektroStoffV / RoHS – Schadstoffbeschränkungen in Elektrogeräten

    10 Stoffe, feste Grenzwerte, CE-Pflicht für EU-Markt

    Die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2) und ihre nationale Umsetzung (ElektroStoffV, in Kraft 2013) verbieten zehn gefährliche Stoffe in Elektrogeräten über definierten Schwellenwerten. Ziel: Schadstoffbelastung durch Elektroschrott reduzieren und damit Recycling sicherer machen.

    Allgemeine Information, keine Beratung. Ausnahmeliste (Anhang III/IV) regelmäßig aktualisiert – immer amtliche Fassung prüfen.

    Die 10 beschränkten Stoffe nach RoHS 2 (2011/65/EU)

    Verbotene Stoffe, Schwellenwerte und Ausnahmen

    Schwellenwerte gelten je homogenes Material (nicht je Produkt). Ausnahmen in Anhang III (alle Kategorien) und Anhang IV (Medizinprodukte/Monitoring).

    Blei (Pb)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Lötzinn (ältere Leiterplatten), Glasuren, Pigmente, Akkus

    Ausnahmen: Viele Ausnahmen für bestimmte Anwendungen (Anhang III/IV der RoHS-Richtlinie)

    Quecksilber (Hg)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Leuchtstoffröhren, Schalter, Thermometer

    Ausnahmen: Ausnahmen für Hochdrucklampen, bestimmte medizinische Geräte

    Cadmium (Cd)

    < 0,01 % (100 ppm)

    Vorkommen: NiCd-Batterien, ältere Kondensatoren, Pigmente

    Ausnahmen: Wenige Ausnahmen; strengster Grenzwert der RoHS-Stoffe

    Sechswertiges Chrom (Cr(VI))

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Korrosionsschutz-Beschichtungen, Farbpigmente

    Ausnahmen: Ausnahmen für Korrosionsschutz in bestimmten Systemen

    Polybromierte Biphenyle (PBB)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Flammschutzmittel (ältere Platinen, Kunststoffgehäuse)

    Ausnahmen: Keine bekannten Ausnahmen mehr

    Polybromierte Diphenylether (PBDE)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Flammschutzmittel in Leiterplatten und Kunststoffen

    Ausnahmen: Keine bekannten Ausnahmen mehr

    Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Weichmacher in PVC-Kabeln, Gehäusen

    Ausnahmen: Bestimmte Ausnahmen für medizintechnische Geräte

    Benzylbutylphthalat (BBP)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Weichmacher

    Ausnahmen: Bestimmte Ausnahmen

    Dibutylphthalat (DBP)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Weichmacher in Kunststoffen

    Ausnahmen: Bestimmte Ausnahmen

    Diisobutylphthalat (DIBP)

    < 0,1 % (1.000 ppm)

    Vorkommen: Weichmacher

    Ausnahmen: Ab 2019 hinzugefügt (RoHS 2 Überarbeitung)

    Quelle: Anhang II Richtlinie 2011/65/EU (geändert durch VO (EU) 2015/863 – Hinzufügung der 4 Phthalate 2019). Stand August 2026.

    Anwendungsbereich – Was ist betroffen?

    Fast alle EEG im EU-Markt – aber mit Ausnahmen

    RoHS gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte (EEG) im Sinne des offenen Anwendungsbereichs (Scope III ab 2019): praktisch alle Geräte, die Strom oder elektromagnetische Felder nutzen, mit Ausnahme der explizit ausgenommenen Kategorien.

    Erfasst (Auswahl)

    • IT-Geräte (Computer, Server, Monitore)
    • Telekommunikation (Smartphones, Router)
    • Consumer Electronics (TV, Audio)
    • Haushaltsgroßgeräte und -kleingeräte
    • Beleuchtung (LED, Leuchtstoffröhren)
    • Werkzeuge
    • Spielzeug und Sport
    • Automatische Ausgabegeräte

    Ausgenommen (Auswahl)

    • Militärische Ausrüstung
    • Raumfahrtgeräte
    • Ortsfeste Großanlagen (definiert)
    • Ortsfeste Industrieinstallationen
    • Transportmittel (Flugzeuge, Schiffe, Züge)
    • Nicht-ortsfeste industrielle Maschinen (mit Bedingungen)
    • PV-Paneele (spezifische Ausnahme)

    Ausnahmen – Anhang III und IV

    Spezielle Ausnahmen für bestimmte Kategorien

    Anhang III enthält technisch begründete Ausnahmen für alle EEG-Kategorien, Anhang IV für Medizinprodukte und Monitoring-Geräte. Ausnahmen sind befristet (Laufzeit 5–7 Jahre, dann Verlängerungsprüfung). Derzeit gibt es über 80 Ausnahmen, die regelmäßig überarbeitet werden.

    Kategorie 8

    Medizinprodukte (Klasse I–III nach MDR)

    Viele spezifische Ausnahmen in Anhang III/IV; eigener Komitologieprozess

    Kategorie 9

    Überwachungs- und Kontrollinstrumente

    Ausnahmen für industrielle Messtechnik, Labor, Sicherheitssysteme

    Militär und Raumfahrt

    Vollständig ausgenommen von RoHS

    Keine RoHS-Anforderungen für Verteidigungsausrüstung, Raumfahrzeuge

    Ortsfeste Industrieanlagen

    Vollständig ausgenommen von RoHS

    Fest installierte Großanlagen

    Aktuelle Ausnahmeliste:EUR-Lex – RoHS 2011/65/EU

    Pflichten für Hersteller und Importeure

    Was müssen Unternehmen tun?

    Hersteller

    • Sicherstellen, dass Produkt RoHS-konform ist
    • EU-Konformitätserklärung ausstellen
    • Technische Dokumentation erstellen und 10 Jahre aufbewahren
    • CE-Kennzeichnung anbringen
    • Kontaktadresse auf Produkt oder Verpackung
    • Bei Nicht-Konformität: Marktrücknahme, Behörden informieren

    Importeure

    • Prüfen, ob Hersteller RoHS-Anforderungen erfüllt hat
    • EU-Konformitätserklärung des Herstellers einholen
    • Name und Adresse auf Produkt anbringen (falls Hersteller nicht EU-ansässig)
    • 10 Jahre Aufbewahrung von Konformitätsdokumenten
    • Marktüberwachung informieren wenn Nicht-Konformität vermutet

    Häufige Fragen

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    Stand: August 2026. RoHS 2011/65/EU (geändert durch VO (EU) 2015/863). ElektroStoffV (BGBl. I 2013). Ausnahmeliste regelmäßig aktualisiert – stets amtlichen Anhang III/IV prüfen.