WEEE · ElektroG · Kreislaufwirtschaft · B2B-Bestände

Elektroschrott – Leitfaden für Unternehmen

Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) zählen weltweit zu den stark wachsenden Abfallströmen. Dieser Leitfaden erklärt Definitionen, Zahlen, Schadstoff- und Wertstoffgehalte, legale Sammel- und Verwertungswege, die Abgrenzung von Gebrauchtware und Abfall, B2B-Besonderheiten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information. Vor verbindlichen Entscheidungen immer den amtlichen Wortlaut und ggf. Rechtsberatung einholen.

62 Mio. t

Elektroschrott weltweit 2022

Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU

22,3 %

formal gesammelt und recycelt 2022

Global E-waste Monitor 2024

62 Mrd. USD

rückgewinnbarer Rohstoffwert 2022 – ungenutzt

Global E-waste Monitor 2024

82 Mio. t

Prognose für 2030 ohne Kurswechsel

Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU

1,01 Mio. t

Elektroschrott in Deutschland 2022

Umweltbundesamt 2023

45,1 %

Sammelquote Deutschland 2021

stiftung ear Bericht 2022

1. Definition und Abgrenzung

Was ist Elektroschrott – und was nicht?

Der Begriff „Elektroschrott" ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG), die in der EU rechtlich als „Waste Electrical and Electronic Equipment" (WEEE) bezeichnet werden. Die maßgebliche Definition findet sich im deutschen Recht im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) umsetzt.

Elektroaltgerät (EAG) im Sinne des ElektroG ist ein Gerät, das auf Strom angewiesen ist (Wechselspannung ≤ 1.000 V oder Gleichspannung ≤ 1.500 V), dessen Besitzer sich entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die letzte Bedingung ist entscheidend: Ein Gerät wird nicht durch Defekt allein zum Abfall, sondern durch die Entscheidung (oder Notwendigkeit) des Besitzers, es abzugeben.

Abfallhierarchie nach KrWG: Reihenfolge ist bindend

  1. 1. Vermeidung (gar nicht erst zum Abfall werden lassen)
  2. 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung (Reparatur, Überprüfung, Reinigung)
  3. 3. Recycling (Materialrückgewinnung)
  4. 4. Sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung)
  5. 5. Beseitigung (Deponie) – nur als letztes Mittel

2. „Unsichtbare" Elektrogeräte

ElektroG erfasst viel mehr als Laptops und Smartphones

Seit den offenen Kategorien (2018) ist der Anwendungsbereich des ElektroG bewusst weit gefasst. Viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zu wissen.

Beleuchtung

LED-Röhren, Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Retrofits, Vorschaltgeräte

Medizintechnik

Infusionspumpen, Blutdruckmessgeräte, Endoskope, Bildgebungssysteme, Hörgeräte

Industrie & Automation

SPS-Steuerungen, Feldgeräte, Sensoren, Frequenzumrichter, Roboterkomponenten

Gebäude & Infrastruktur

Brandmelder, Türöffner, Zutrittssysteme, Smart-Meter, Aufzugsteuerungen

Solarenergie

PV-Module (Kategorie 4 ElektroG), Wechselrichter, Energiemanagementgeräte

E-Mobilität

Ladestationen, Steuergeräte, Rekuperationssysteme – je nach Einbautiefe

Spielzeug & Freizeit

Drohnen, Modellautos, Spielkonsolen, E-Scooter, E-Bikes

Kleidung & Textil

Smartwatches, Fitness-Tracker, beheizte Kleidung mit elektronischen Elementen

3. Wertstoffe und Schadstoffe

Was steckt wirklich in Elektroaltgeräten?

Wertvolle Rohstoffe

Elektroschrott enthält eine hohe Konzentration wertvoller Metalle – oft deutlich höher als natürliche Erze (daher: „Urban Mining"). Die Herausforderung ist die aufwändige Trennung aus dem Materialgemisch.

Gold (Au)

~0,3 g/kg Leiterplatten

Kontaktflächen, Bond-Drähte, Verbindungen

Hydrometallurgie, Pyrometallurgie

Silber (Ag)

~1,5 g/kg Leiterplatten

Lötpunkte, Membrankontakte

Pyrometallurgie

Palladium (Pd)

~0,06 g/kg Leiterplatten

Kondensatoren, Katalysatoren

Hydrometallurgie

Kupfer (Cu)

~15–30 % in Kabeln

Leiterbahnen, Kabel, Motoren

Schmelze, sehr gut etabliert

Indium (In)

~0,05 g/kg Displays

ITO-Schichten in TFT/LED-Displays

Selten recycelt, oft verloren

Seltene Erden

Geringe Mengen in Magneten

Festplattenmotoren, Lautsprecher, Vibrationsmotoren

Technisch möglich, wirtschaftlich schwierig

Mengenangaben sind Richtwerte; stark technologieabhängig. Quelle: diverse UBA und EU-Studien.

Gefährliche Schadstoffe

Elektroaltgeräte können erhebliche Mengen gefährlicher Stoffe enthalten. Deren unsachgemäße Freisetzung bei Transport, Behandlung oder Verbrennung ist der Hauptgrund für die strengen Sammlung- und Behandlungsanforderungen.

Blei (Pb)

Vorkommen: Ältere Lötstellen (vor RoHS), Akkus, CRT-Bildschirmglas

Risiko: Schwermetall; Boden- und Wasservergiftung bei unsachgemäßer Behandlung

Quecksilber (Hg)

Vorkommen: Leuchtstoffröhren, LCD-Hintergrundbeleuchtung (ältere Typen), Schalter

Risiko: Neurotoxisch; besonders gefährlich bei Verbrennung oder mechanischer Zerstörung

Cadmium (Cd)

Vorkommen: NiCd-Akkus, ältere Kondensatoren

Risiko: Krebserregend; Anreicherung in der Nahrungskette

Polybromierte Biphenyle (PBB) und -diphenylether (PBDE)

Vorkommen: Flammschutzmittel in Leiterplatten und Kunststoffgehäusen vor RoHS

Risiko: Bilden bei Verbrennung Dioxine und Furane

FCKW / H-FCKW

Vorkommen: Kältemittel in älteren Kühlgeräten und Klimaanlagen

Risiko: Ozonschädigend und klimaschädlich; gesetzlich verboten, aber noch im Altgerätebestand

Lithium-Ionen-Zellen (defekt)

Vorkommen: Smartphones, Akkus, E-Bikes

Risiko: Brandgefahr bei mechanischer Beschädigung oder thermischer Überbelastung; kein Schadstoff im chemischen Sinne, aber sicherheitsrelevant

4. Batterie-Entnahme aus Elektroschrott

Lithium-Batterien: Brandrisiko und Separationspflicht

Integrierte Akkus in Smartphones, Laptops, Tablets, Werkzeugen und Haushaltsgeräten sind eine der größten Herausforderungen bei der Behandlung von Elektroschrott. Das ElektroG (§ 20 Abs. 3) schreibt vor, dass Batterien und Akkumulatoren vor der weiteren Behandlung von Altgeräten zu entnehmen sind.

Beschädigte oder tiefentladene Lithium-Ionen-Zellen können durch mechanische Druckeinwirkung (z.B. in Schredder oder Müllfahrzeug) thermisch reagieren. Brände in Sortieranlagen und Müllfahrzeugen sind laut Gesamtverband Kommunaler Abfallwirtschaft (GKAB) eine der häufigsten Brandursachen in der deutschen Entsorgungsbranche.

Wichtig für gewerbliche Entsorger: Altgeräte mit nicht entnehmbaren Akkus (fest verklebte Smartphones, Smartwatches) erfordern besondere Handhabungsanweisungen in der Erstbehandlungsanlage. Gerätehersteller müssen nach Ökodesign-Anforderungen und dem Recht-auf-Reparatur-Rahmen künftig entnehmbare Akkus vorsehen.
Akute Auffälligkeiten: Beschädigte, aufgeblähte, undichte, heiße, verunfallte oder rauchende Akkus beziehungsweise Geräte nicht laden, öffnen oder ohne qualifizierten Ereignis- und Annahmeplan bewegen. Bei unmittelbarer Gefahr gelten Notfall- und Standortverfahren. Transportfähigkeit und Verpackung hängen von Zustand, Klassifizierung und der Beurteilung fachkundiger Beteiligter ab.

Pfad für Lithium-Batterien aus Elektroschrott

1. SammlungAltgeräte getrennt von anderen Abfällen sammeln
2. SichtungÜberprüfung ob Akku entnommen werden kann (Schrauben vs. Kleber)
3. ErstbehandlungEntnahme nur in einer dafür zertifizierten Erstbehandlungsanlage; keine Eigenleistung von Recyclingwerk
4. KlassifizierungAbfallschlüssel und Gefahrguteinstufung anhand des konkreten Geräts, Akkus und Zustands fachkundig bestimmen
5. Weiterer WegBatterierechtlichen Weg und erforderliche Dokumentation anhand von Einstufung, Herkunft, Menge, Rolle, Ausnahmen und anwendbarem Verfahren bestimmen
6. GerätVerbleibendes Gerät ohne Akku zur weiteren Behandlung / Schredder

5. Sammel- und Rückgabewege

Wohin mit Elektroschrott – nach Herkunft gegliedert

Sammelwege unterscheiden sich erheblich je nachdem, ob es sich um Geräte aus Privathaushalten oder aus gewerblicher Nutzung handelt.

Kommunale Sammelstellen / Wertstoffhöfe

Für

Private Haushalte; ggf. vergleichbare gewerbliche Altgeräte

Kosten

Regelung vor Ort

Hinweis

Annahmebedingungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers prüfen; Herkunft, Art und Menge sind maßgeblich.

Händler-Rücknahme (1:1 und 0:1)

Für

Private + ggf. gewerblich

Kosten

Kostenlos

Hinweis

Händler mit ≥400 m² Elektrofläche. 0:1 für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht.

Hersteller-Rücknahmesystem

Für

B2B und B2C

Kosten

Je nach System

Hinweis

Hersteller müssen Rücknahmesysteme bereitstellen. B2B-Konditionen sind verhandelbar.

Berechtigter Entsorgungsdienstleister

Für

Gewerblich (B2B)

Kosten

Je nach Leistung

Hinweis

Berechtigung, Behandlungsweg und Dokumentation anhand von Einstufung, Herkunft, Menge, Beteiligtenrolle, Ausnahmen und anwendbarem Verfahren prüfen.

Lebensmitteleinzelhandel (≥800 m²)

Für

Private

Kosten

Kostenlos

Hinweis

Für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht. Seit ElektroG-Novelle 2021.

6. Gebrauchtware vs. Elektroschrott (Abfall)

Wann ist ein Gerät Ware – wann Abfall?

Die Abgrenzung ist juristisch bedeutsam: Abfall unterliegt dem Abfallrecht (je nach Fall etwa KrWG, AVV, NachweisV oder Abfallverbringungsrecht), während für Gebrauchtware produkt- und handelsrechtliche Regeln gelten. Eine Reparatur- oder Verkaufsabsicht allein macht ein Gerät nicht zur Gebrauchtware; entscheidend ist die dokumentierte Gesamtwürdigung. Falsche Einstufung kann Straftatbestände erfüllen (§ 326 StGB – unerlaubte Abfallentsorgung).

MerkmalGebrauchtware (Produkt)Elektroschrott (Abfall)
FunktionsfähigkeitNachgewiesene Funktionsfähigkeit und dokumentierte weitere Nutzung können für Produktstatus sprechen; Gesamtumstände prüfenGerät ist defekt und wirtschaftlich nicht sinnvoll reparierbar
Bestimmung des BesitzersEine konkrete, dokumentierte Weiterverwendung kann ein Indiz sein; die Absicht allein begründet keinen ProduktstatusBesitzer entledigt sich, will sich entledigen oder muss sich entledigen
DokumentationFunktionsnachweis, Lieferantennachweis, ggf. CE-Konformität; Daten gelöschtDokumentation richtet sich nach Einstufung, Herkunft, Menge, Beteiligtenrolle, Ausnahmen und dem tatsächlich anwendbaren Verfahren
ExportregelnNur bei belastbar nachgewiesenem Produktstatus; zusätzlich produkt-, zoll- und ziellandspezifische Regeln prüfenZulässigkeit und Verfahren hängen von Abfallart, Route, Ziel, Zweck und dem zum Versandzeitpunkt geltenden Recht ab
Zollrecht und UmsatzsteuerHandelsware (Differenzbesteuerung möglich)Abfallverbringungsrecht; ggf. Notifizierungspflicht

Praxis-Hinweis: WEEE-Abgrenzungsleitfaden des UBA

Das Umweltbundesamt hat Vollzugshinweise zur Abgrenzung von Gebrauchtware und Elektroschrott veröffentlicht. Diese Dokumente sind für Unternehmen, die gebrauchte Elektrogeräte exportieren oder kaufen, essenziell. Schlüssel: Funktionstest, Dokumentation, geeignete Verpackung, handelsübliche Bedingungen.umweltbundesamt.de

7. ITAD, Remarketing und B2B-Bestände

Gewerbliche Elektronik: Wert erhalten statt Abfall erzeugen

Unternehmen verfügen über erhebliche Bestände an IT-Hardware, Elektronikgeräten und technischen Anlagen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden. Bevor diese Geräte Abfall werden, sollte systematisch geprüft werden, ob eine Weiterverwertung als Produkt möglich ist.

♻️

Wiederverwendung

Funktionsfähige Geräte, die intern umgesetzt, an andere Standorte übergeben oder weiterverkauft werden können. Höchste ökologische Wertigkeit.

🔧

Refurbishment / Remarketing

Geräte werden gereinigt, geprüft, ggf. repariert und als geprüfte Gebrauchtware weiterverkauft. Residualwert für das Unternehmen, Rohstoffe im Kreislauf.

⚙️

Verwertung / Recycling

Wenn andere zulässige Optionen ausscheiden: Materialrückgewinnung über einen geeigneten Verwerter. Ob und welche Nachweise erforderlich sind, ist im konkreten Verfahren zu prüfen.

IT Asset Disposition (ITAD)

ITAD bezeichnet die strukturierte Verwertung von ausgedienter IT-Hardware in Unternehmen. Ein gutes ITAD-Programm umfasst: Inventarisierung, Restwertbewertung, sichere Datenlöschung (DSGVO, BSI-Grundschutz), Sortierung nach Verwertungsstufe, Logistik sowie die nach Einstufung, Herkunft, Menge, Beteiligtenrolle, Ausnahmen und Verfahren tatsächlich erforderliche Dokumentation.

Für B2B-Geräte gelten herkunfts- und geräteabhängige Regeln. Ob eine kommunale Annahme möglich ist, richtet sich insbesondere nach Art, Menge und örtlichen Annahmebedingungen.

8. Illegale Exporte und Abfallverbringung

Wenn Elektroschrott als Gebrauchtware exportiert wird

Schätzungsweise mehrere Millionen Tonnen Elektroschrott werden jährlich illegal als Gebrauchtware deklariert und in Länder verschifft, in denen keine vergleichbaren Behandlungsstandards gelten (häufig in Westafrika, Süd- und Südostasien). Dort werden die Geräte oft unter gefährlichen Bedingungen verarbeitet – durch offenes Verbrennen von Kabeln, Säurebäder für Edelmetalle, ohne Schutzausrüstung.

Ob und nach welchem Verfahren eine grenzüberschreitende Verbringung zulässig ist, hängt insbesondere von Abfallart und Einstufung, Route, Zielstaat, Zweck der Verbringung sowie dem Versanddatum und den dann geltenden Übergangs- und Versandvorschriften ab. Vor jedem Versand sind die aktuellen Vorschriften, Zustimmungen und Behördenhinweise nach dem jeweils anwendbaren Abfallverbringungsrecht zu prüfen.

Rechtliche Risiken für Exporteure

  • •§ 326 StGB: Illegale Abfallentsorgung (Straftat, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe)
  • •Abfallverbringungsverordnung: Verwaltungsrechtliche Sanktionen
  • •Importverbote in Zielländern: Beschlagnahme, Rücksendungskosten
  • •Zollrecht: Strafzölle und Einfuhrverbote

Abgrenzung Gebrauchtware / Abfall beim Export

Das UBA empfiehlt als Nachweis für legitimen Gebrauchtwarenexport:

  • •Nachweis der Funktionsfähigkeit (Testprotokoll)
  • •Geeignete, schützende Verpackung
  • •Handelsübliche Konditionen (kein Dumpingpreis für defekte Geräte)
  • •Dokumentiertes Handelsinteresse des Empfängers

Perspektiven aus Umwelt- und Zivilgesellschaft

Unabhängige Einschätzungen verschiedener Organisationen – keine Rechtsquellen, keine Partnerschaft.

NABU – Naturschutzbund DeutschlandAlthandy-Rückgabe und Kreislauf

Der NABU weist regelmäßig darauf hin, dass in deutschen Haushalten Millionen unbenutzter Althandys lagern. Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe und könnten – wenn noch funktionsfähig – wiederverwendet oder – wenn nicht – fachgerecht recycelt werden. Die NABU-Kampagne 'Jedes Handy zählt' verdeutlicht das Rohstoffpotenzial.

Deutsche Umwelthilfe (DUH)Sammelquoten und Herstellerdurchsetzung

Die DUH führt Rechtsstreitigkeiten gegen Hersteller und Händler, die ihre ElektroG-Pflichten nicht erfüllen. Sie kritisiert die deutsche Sammelquote als zu niedrig und fordert bessere Kontrolle durch Behörden. Aktuelle Verfahren und Abmahnungen sind auf duh.de dokumentiert.

Greenpeace DeutschlandElektronik länger nutzen, reparieren, weitergeben

Greenpeace betont, dass Recycling zwar notwendig, aber ökologisch das letzte Mittel sein sollte. Geräte länger zu nutzen – durch Reparatur, Software-Updates und Weitergabe – spart deutlich mehr Ressourcen als Recycling. Greenpeace setzt sich für ein starkes Recht auf Reparatur und gegen geplante Obsoleszenz ein.

RREUSE – Soziales Wiederverwendungsnetzwerk EuropaWiederverwendung als soziale und ökologische Chance

RREUSE verbindet Sozialkaufhäuser, Reparaturbetriebe und Wiederverwendungsorganisationen in Europa. Sie fordern, dass bei kommunalen Sammelstellen geeignete Geräte für die Wiederverwendung aussortiert werden dürfen – bevor Recycler Zugriff erhalten. Jedes wiederverwendete Gerät schafft Beschäftigung und spart Rohstoffe.

Right to Repair EuropeReparierbarkeit als Voraussetzung für weniger Elektroschrott

Right to Repair Europe setzt sich für verbindliche Reparierbarkeitsanforderungen an Hersteller ein. Ohne Ersatzteile, Reparaturanleitungen und Software-Unterstützung sind Geräte de facto irreparabel und werden vorzeitig Elektroschrott. Die EU-Richtlinie 2024/1799 (Recht auf Reparatur) ist ein wichtiger Schritt – die Umsetzung entscheidet.

Praktische Bedeutung

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

IT-Abteilungen und Asset Manager

  • Inventarisierung ausgedienter Geräte vor Entsorgung
  • Mögliche Wiederverwendung ohne Wertgarantie prüfen
  • Datenlöschung vor Weitergabe risikogerecht planen
  • Kommunale Annahmebedingungen oder berechtigten B2B-Entsorgungsweg klären
  • Einstufung und erforderliche Dokumentation unter Berücksichtigung von Herkunft, Menge, Rolle, Ausnahmen und Verfahren fachkundig bestimmen

Einkauf und Compliance

  • Lieferanten auf ElektroG-Registrierung prüfen (ear-Nummer)
  • Erforderliche Anlagenzulassung und einschlägige Zertifikate des ausführenden Betriebs prüfen
  • Exporteure auf legitime Gebrauchtwarenabgrenzung prüfen
  • Brandschutzanforderungen für Lithium-Lagerung beachten

Nachhaltigkeits- und ESG-Management

  • Tatsächlich erforderliche und verfügbare Projektdokumentation für Berichte einordnen
  • Wiederverwendungsquote als KPI definieren und messen
  • Rezyklatanteile beim Neukauf berücksichtigen
  • EU-Batterieverordnung-Anforderungen bei Batterieprodukten im Voraus einplanen

Logistik und Lager

  • Lithium-haltige Geräte getrennt von anderen Abfällen lagern
  • Brandschutzlager für defekte Akkus
  • Nicht in Müllcompactor – Brandgefahr
  • Transportklassifizierung für defekte Geräte mit Lithium-Akku prüfen

Wie unterstützen wir praktisch?

Recyclingwerk kann Anfragen an geeignete Partner für Rücknahme, Abholung, Zustands- beziehungsweise Restwertprüfung, Datenlöschung, Remarketing und Verwertung weiterleiten und die Abstimmung koordinieren. Klassifizierung, Transport, zertifizierungspflichtige Erstbehandlung, Lagerung und weitere Fachleistungen erfolgen ausschließlich durch dafür geeignete und im Einzelfall berechtigte Partner; Annahme, Wiederverwendung und Restwert sind nicht garantiert.

Amtliche Originalquellen und Behördeninformationen

Global E-waste Monitor 2024 (UNITAR/ITU/UNU)

Globale E-Schrott-Statistiken; Grundlagenpublikation für Zahlen und Prognosen

Umweltbundesamt – Elektroaltgeräte

Behördeninformationen zu Rückgabe, Behandlung und Rechtsrahmen

stiftung ear – Elektro-Altgeräte Register

Herstellerregister, Mengenmeldungen, Abholkoordination

ElektroG (gesetze-im-internet.de)

Amtlicher Volltext des deutschen Elektrogerätegesetzes

WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (EUR-Lex)

EU-Basis-Richtlinie für Elektroschrott

Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (gesetze-im-internet.de)

Abfallhierarchie, Abfallbegriff, Entsorgungspflichten

BAM – sicherer Umgang mit Lithium-Batterien

Behördenhinweise zum sicheren Umgang mit lithiumhaltigen Geräten und Batterien

DGUV Information 205-041

Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien

Bestand anfragen

Elektroaltgeräte und IT-Bestände verwerten

Projektbezogene Prüfung von Annahme, Abholung, Dokumentation und geeignetem Partnerweg.

Senden Sie Hersteller und Modell, ein lesbares vollständiges Typenschild oder eine Bestandsliste, Menge, Zustand einschließlich sichtbarer Schäden, Aufblähung oder thermischer Auffälligkeiten, Standort, Herkunft beziehungsweise Charge, Verpackung und Fotos per E-Mail. Batterien und Module bitte nicht selbst öffnen oder zerlegen. Ankauf, Rücknahme, Wiederverwendung oder Recycling werden erst nach Prüfung eingeordnet.

BESTAND PER E-MAIL ANFRAGEN

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm. Die Anfrage wird dadurch noch nicht gesendet.

Der Klick öffnet Ihr E-Mail-Programm und sendet noch nichts. Anhänge dort hinzufügen und die E-Mail selbst versenden.

Fachlich geprüft am 8. September 2026. Zahlenangaben aus Global E-waste Monitor 2024 (UNITAR/ITU/UNU), Umweltbundesamt und stiftung ear. Rechtliche Grundlagen: ElektroG (Novelle 2021), WEEE 2012/19/EU, KrWG (Stand 2023), EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Vor verbindlichen Entscheidungen stets aktuelle amtliche Fassungen und zuständige Stellen prüfen. Diese Orientierung ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung.