WEEE · ElektroG · Kreislaufwirtschaft · B2B-Bestände
Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) zählen weltweit zu den stark wachsenden Abfallströmen. Dieser Leitfaden erklärt Definitionen, Zahlen, Schadstoff- und Wertstoffgehalte, legale Sammel- und Verwertungswege, die Abgrenzung von Gebrauchtware und Abfall, B2B-Besonderheiten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen.
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information. Vor verbindlichen Entscheidungen immer den amtlichen Wortlaut und ggf. Rechtsberatung einholen.
62 Mio. t
Elektroschrott weltweit 2022
Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU
22,3 %
formal gesammelt und recycelt 2022
Global E-waste Monitor 2024
62 Mrd. USD
rückgewinnbarer Rohstoffwert 2022 – ungenutzt
Global E-waste Monitor 2024
82 Mio. t
Prognose für 2030 ohne Kurswechsel
Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU
1,01 Mio. t
Elektroschrott in Deutschland 2022
Umweltbundesamt 2023
45,1 %
Sammelquote Deutschland 2021
stiftung ear Bericht 2022
1. Definition und Abgrenzung
Der Begriff „Elektroschrott" ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG), die in der EU rechtlich als „Waste Electrical and Electronic Equipment" (WEEE) bezeichnet werden. Die maßgebliche Definition findet sich im deutschen Recht im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) umsetzt.
Elektroaltgerät (EAG) im Sinne des ElektroG ist ein Gerät, das auf Strom angewiesen ist (Wechselspannung ≤ 1.000 V oder Gleichspannung ≤ 1.500 V), dessen Besitzer sich entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die letzte Bedingung ist entscheidend: Ein Gerät wird nicht durch Defekt allein zum Abfall, sondern durch die Entscheidung (oder Notwendigkeit) des Besitzers, es abzugeben.
Abfallhierarchie nach KrWG: Reihenfolge ist bindend
2. „Unsichtbare" Elektrogeräte
Seit den offenen Kategorien (2018) ist der Anwendungsbereich des ElektroG bewusst weit gefasst. Viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zu wissen.
LED-Röhren, Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Retrofits, Vorschaltgeräte
Infusionspumpen, Blutdruckmessgeräte, Endoskope, Bildgebungssysteme, Hörgeräte
SPS-Steuerungen, Feldgeräte, Sensoren, Frequenzumrichter, Roboterkomponenten
Brandmelder, Türöffner, Zutrittssysteme, Smart-Meter, Aufzugsteuerungen
PV-Module (Kategorie 4 ElektroG), Wechselrichter, Energiemanagementgeräte
Ladestationen, Steuergeräte, Rekuperationssysteme – je nach Einbautiefe
Drohnen, Modellautos, Spielkonsolen, E-Scooter, E-Bikes
Smartwatches, Fitness-Tracker, beheizte Kleidung mit elektronischen Elementen
3. Wertstoffe und Schadstoffe
Elektroschrott enthält eine hohe Konzentration wertvoller Metalle – oft deutlich höher als natürliche Erze (daher: „Urban Mining"). Die Herausforderung ist die aufwändige Trennung aus dem Materialgemisch.
Gold (Au)
~0,3 g/kg Leiterplatten
Kontaktflächen, Bond-Drähte, Verbindungen
Hydrometallurgie, Pyrometallurgie
Silber (Ag)
~1,5 g/kg Leiterplatten
Lötpunkte, Membrankontakte
Pyrometallurgie
Palladium (Pd)
~0,06 g/kg Leiterplatten
Kondensatoren, Katalysatoren
Hydrometallurgie
Kupfer (Cu)
~15–30 % in Kabeln
Leiterbahnen, Kabel, Motoren
Schmelze, sehr gut etabliert
Indium (In)
~0,05 g/kg Displays
ITO-Schichten in TFT/LED-Displays
Selten recycelt, oft verloren
Seltene Erden
Geringe Mengen in Magneten
Festplattenmotoren, Lautsprecher, Vibrationsmotoren
Technisch möglich, wirtschaftlich schwierig
Mengenangaben sind Richtwerte; stark technologieabhängig. Quelle: diverse UBA und EU-Studien.
Elektroaltgeräte können erhebliche Mengen gefährlicher Stoffe enthalten. Deren unsachgemäße Freisetzung bei Transport, Behandlung oder Verbrennung ist der Hauptgrund für die strengen Sammlung- und Behandlungsanforderungen.
Blei (Pb)
Vorkommen: Ältere Lötstellen (vor RoHS), Akkus, CRT-Bildschirmglas
Risiko: Schwermetall; Boden- und Wasservergiftung bei unsachgemäßer Behandlung
Quecksilber (Hg)
Vorkommen: Leuchtstoffröhren, LCD-Hintergrundbeleuchtung (ältere Typen), Schalter
Risiko: Neurotoxisch; besonders gefährlich bei Verbrennung oder mechanischer Zerstörung
Cadmium (Cd)
Vorkommen: NiCd-Akkus, ältere Kondensatoren
Risiko: Krebserregend; Anreicherung in der Nahrungskette
Polybromierte Biphenyle (PBB) und -diphenylether (PBDE)
Vorkommen: Flammschutzmittel in Leiterplatten und Kunststoffgehäusen vor RoHS
Risiko: Bilden bei Verbrennung Dioxine und Furane
FCKW / H-FCKW
Vorkommen: Kältemittel in älteren Kühlgeräten und Klimaanlagen
Risiko: Ozonschädigend und klimaschädlich; gesetzlich verboten, aber noch im Altgerätebestand
Lithium-Ionen-Zellen (defekt)
Vorkommen: Smartphones, Akkus, E-Bikes
Risiko: Brandgefahr bei mechanischer Beschädigung oder thermischer Überbelastung; kein Schadstoff im chemischen Sinne, aber sicherheitsrelevant
4. Batterie-Entnahme aus Elektroschrott
Integrierte Akkus in Smartphones, Laptops, Tablets, Werkzeugen und Haushaltsgeräten sind eine der größten Herausforderungen bei der Behandlung von Elektroschrott. Das ElektroG (§ 20 Abs. 3) schreibt vor, dass Batterien und Akkumulatoren vor der weiteren Behandlung von Altgeräten zu entnehmen sind.
Beschädigte oder tiefentladene Lithium-Ionen-Zellen können durch mechanische Druckeinwirkung (z.B. in Schredder oder Müllfahrzeug) thermisch reagieren. Brände in Sortieranlagen und Müllfahrzeugen sind laut Gesamtverband Kommunaler Abfallwirtschaft (GKAB) eine der häufigsten Brandursachen in der deutschen Entsorgungsbranche.
5. Sammel- und Rückgabewege
Sammelwege unterscheiden sich erheblich je nachdem, ob es sich um Geräte aus Privathaushalten oder aus gewerblicher Nutzung handelt.
Kommunale Sammelstellen / Wertstoffhöfe
Für
Private Haushalte; ggf. vergleichbare gewerbliche Altgeräte
Kosten
Regelung vor Ort
Hinweis
Annahmebedingungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers prüfen; Herkunft, Art und Menge sind maßgeblich.
Händler-Rücknahme (1:1 und 0:1)
Für
Private + ggf. gewerblich
Kosten
Kostenlos
Hinweis
Händler mit ≥400 m² Elektrofläche. 0:1 für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht.
Hersteller-Rücknahmesystem
Für
B2B und B2C
Kosten
Je nach System
Hinweis
Hersteller müssen Rücknahmesysteme bereitstellen. B2B-Konditionen sind verhandelbar.
Berechtigter Entsorgungsdienstleister
Für
Gewerblich (B2B)
Kosten
Je nach Leistung
Hinweis
Berechtigung, Behandlungsweg und Dokumentation anhand von Einstufung, Herkunft, Menge, Beteiligtenrolle, Ausnahmen und anwendbarem Verfahren prüfen.
Lebensmitteleinzelhandel (≥800 m²)
Für
Private
Kosten
Kostenlos
Hinweis
Für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht. Seit ElektroG-Novelle 2021.
6. Gebrauchtware vs. Elektroschrott (Abfall)
Die Abgrenzung ist juristisch bedeutsam: Abfall unterliegt dem Abfallrecht (je nach Fall etwa KrWG, AVV, NachweisV oder Abfallverbringungsrecht), während für Gebrauchtware produkt- und handelsrechtliche Regeln gelten. Eine Reparatur- oder Verkaufsabsicht allein macht ein Gerät nicht zur Gebrauchtware; entscheidend ist die dokumentierte Gesamtwürdigung. Falsche Einstufung kann Straftatbestände erfüllen (§ 326 StGB – unerlaubte Abfallentsorgung).
| Merkmal | Gebrauchtware (Produkt) | Elektroschrott (Abfall) |
|---|---|---|
| Funktionsfähigkeit | Nachgewiesene Funktionsfähigkeit und dokumentierte weitere Nutzung können für Produktstatus sprechen; Gesamtumstände prüfen | Gerät ist defekt und wirtschaftlich nicht sinnvoll reparierbar |
| Bestimmung des Besitzers | Eine konkrete, dokumentierte Weiterverwendung kann ein Indiz sein; die Absicht allein begründet keinen Produktstatus | Besitzer entledigt sich, will sich entledigen oder muss sich entledigen |
| Dokumentation | Funktionsnachweis, Lieferantennachweis, ggf. CE-Konformität; Daten gelöscht | Dokumentation richtet sich nach Einstufung, Herkunft, Menge, Beteiligtenrolle, Ausnahmen und dem tatsächlich anwendbaren Verfahren |
| Exportregeln | Nur bei belastbar nachgewiesenem Produktstatus; zusätzlich produkt-, zoll- und ziellandspezifische Regeln prüfen | Zulässigkeit und Verfahren hängen von Abfallart, Route, Ziel, Zweck und dem zum Versandzeitpunkt geltenden Recht ab |
| Zollrecht und Umsatzsteuer | Handelsware (Differenzbesteuerung möglich) | Abfallverbringungsrecht; ggf. Notifizierungspflicht |
Praxis-Hinweis: WEEE-Abgrenzungsleitfaden des UBA
Das Umweltbundesamt hat Vollzugshinweise zur Abgrenzung von Gebrauchtware und Elektroschrott veröffentlicht. Diese Dokumente sind für Unternehmen, die gebrauchte Elektrogeräte exportieren oder kaufen, essenziell. Schlüssel: Funktionstest, Dokumentation, geeignete Verpackung, handelsübliche Bedingungen.umweltbundesamt.de
7. ITAD, Remarketing und B2B-Bestände
Unternehmen verfügen über erhebliche Bestände an IT-Hardware, Elektronikgeräten und technischen Anlagen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden. Bevor diese Geräte Abfall werden, sollte systematisch geprüft werden, ob eine Weiterverwertung als Produkt möglich ist.
♻️
Funktionsfähige Geräte, die intern umgesetzt, an andere Standorte übergeben oder weiterverkauft werden können. Höchste ökologische Wertigkeit.
🔧
Geräte werden gereinigt, geprüft, ggf. repariert und als geprüfte Gebrauchtware weiterverkauft. Residualwert für das Unternehmen, Rohstoffe im Kreislauf.
⚙️
Wenn andere zulässige Optionen ausscheiden: Materialrückgewinnung über einen geeigneten Verwerter. Ob und welche Nachweise erforderlich sind, ist im konkreten Verfahren zu prüfen.
ITAD bezeichnet die strukturierte Verwertung von ausgedienter IT-Hardware in Unternehmen. Ein gutes ITAD-Programm umfasst: Inventarisierung, Restwertbewertung, sichere Datenlöschung (DSGVO, BSI-Grundschutz), Sortierung nach Verwertungsstufe, Logistik sowie die nach Einstufung, Herkunft, Menge, Beteiligtenrolle, Ausnahmen und Verfahren tatsächlich erforderliche Dokumentation.
Für B2B-Geräte gelten herkunfts- und geräteabhängige Regeln. Ob eine kommunale Annahme möglich ist, richtet sich insbesondere nach Art, Menge und örtlichen Annahmebedingungen.
8. Illegale Exporte und Abfallverbringung
Schätzungsweise mehrere Millionen Tonnen Elektroschrott werden jährlich illegal als Gebrauchtware deklariert und in Länder verschifft, in denen keine vergleichbaren Behandlungsstandards gelten (häufig in Westafrika, Süd- und Südostasien). Dort werden die Geräte oft unter gefährlichen Bedingungen verarbeitet – durch offenes Verbrennen von Kabeln, Säurebäder für Edelmetalle, ohne Schutzausrüstung.
Ob und nach welchem Verfahren eine grenzüberschreitende Verbringung zulässig ist, hängt insbesondere von Abfallart und Einstufung, Route, Zielstaat, Zweck der Verbringung sowie dem Versanddatum und den dann geltenden Übergangs- und Versandvorschriften ab. Vor jedem Versand sind die aktuellen Vorschriften, Zustimmungen und Behördenhinweise nach dem jeweils anwendbaren Abfallverbringungsrecht zu prüfen.
Rechtliche Risiken für Exporteure
Abgrenzung Gebrauchtware / Abfall beim Export
Das UBA empfiehlt als Nachweis für legitimen Gebrauchtwarenexport:
Perspektiven aus Umwelt- und Zivilgesellschaft
Unabhängige Einschätzungen verschiedener Organisationen – keine Rechtsquellen, keine Partnerschaft.
Der NABU weist regelmäßig darauf hin, dass in deutschen Haushalten Millionen unbenutzter Althandys lagern. Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe und könnten – wenn noch funktionsfähig – wiederverwendet oder – wenn nicht – fachgerecht recycelt werden. Die NABU-Kampagne 'Jedes Handy zählt' verdeutlicht das Rohstoffpotenzial.
Die DUH führt Rechtsstreitigkeiten gegen Hersteller und Händler, die ihre ElektroG-Pflichten nicht erfüllen. Sie kritisiert die deutsche Sammelquote als zu niedrig und fordert bessere Kontrolle durch Behörden. Aktuelle Verfahren und Abmahnungen sind auf duh.de dokumentiert.
Greenpeace betont, dass Recycling zwar notwendig, aber ökologisch das letzte Mittel sein sollte. Geräte länger zu nutzen – durch Reparatur, Software-Updates und Weitergabe – spart deutlich mehr Ressourcen als Recycling. Greenpeace setzt sich für ein starkes Recht auf Reparatur und gegen geplante Obsoleszenz ein.
RREUSE verbindet Sozialkaufhäuser, Reparaturbetriebe und Wiederverwendungsorganisationen in Europa. Sie fordern, dass bei kommunalen Sammelstellen geeignete Geräte für die Wiederverwendung aussortiert werden dürfen – bevor Recycler Zugriff erhalten. Jedes wiederverwendete Gerät schafft Beschäftigung und spart Rohstoffe.
Right to Repair Europe setzt sich für verbindliche Reparierbarkeitsanforderungen an Hersteller ein. Ohne Ersatzteile, Reparaturanleitungen und Software-Unterstützung sind Geräte de facto irreparabel und werden vorzeitig Elektroschrott. Die EU-Richtlinie 2024/1799 (Recht auf Reparatur) ist ein wichtiger Schritt – die Umsetzung entscheidet.
Praktische Bedeutung
Wie unterstützen wir praktisch?
Recyclingwerk kann Anfragen an geeignete Partner für Rücknahme, Abholung, Zustands- beziehungsweise Restwertprüfung, Datenlöschung, Remarketing und Verwertung weiterleiten und die Abstimmung koordinieren. Klassifizierung, Transport, zertifizierungspflichtige Erstbehandlung, Lagerung und weitere Fachleistungen erfolgen ausschließlich durch dafür geeignete und im Einzelfall berechtigte Partner; Annahme, Wiederverwendung und Restwert sind nicht garantiert.
Amtliche Originalquellen und Behördeninformationen
Globale E-Schrott-Statistiken; Grundlagenpublikation für Zahlen und Prognosen
Behördeninformationen zu Rückgabe, Behandlung und Rechtsrahmen
Herstellerregister, Mengenmeldungen, Abholkoordination
Amtlicher Volltext des deutschen Elektrogerätegesetzes
EU-Basis-Richtlinie für Elektroschrott
Abfallhierarchie, Abfallbegriff, Entsorgungspflichten
Behördenhinweise zum sicheren Umgang mit lithiumhaltigen Geräten und Batterien
Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
Bestand anfragen
Projektbezogene Prüfung von Annahme, Abholung, Dokumentation und geeignetem Partnerweg.
Senden Sie Hersteller und Modell, ein lesbares vollständiges Typenschild oder eine Bestandsliste, Menge, Zustand einschließlich sichtbarer Schäden, Aufblähung oder thermischer Auffälligkeiten, Standort, Herkunft beziehungsweise Charge, Verpackung und Fotos per E-Mail. Batterien und Module bitte nicht selbst öffnen oder zerlegen. Ankauf, Rücknahme, Wiederverwendung oder Recycling werden erst nach Prüfung eingeordnet.
Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm. Die Anfrage wird dadurch noch nicht gesendet.
Der Klick öffnet Ihr E-Mail-Programm und sendet noch nichts. Anhänge dort hinzufügen und die E-Mail selbst versenden.
Fachlich geprüft am 8. September 2026. Zahlenangaben aus Global E-waste Monitor 2024 (UNITAR/ITU/UNU), Umweltbundesamt und stiftung ear. Rechtliche Grundlagen: ElektroG (Novelle 2021), WEEE 2012/19/EU, KrWG (Stand 2023), EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Vor verbindlichen Entscheidungen stets aktuelle amtliche Fassungen und zuständige Stellen prüfen. Diese Orientierung ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sicherheitsberatung.