WEEE · ElektroG · Kreislaufwirtschaft · B2B-Bestände

    Elektroschrott – Leitfaden für Unternehmen

    Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) sind die am schnellsten wachsende Abfallkategorie der Welt. Dieser Leitfaden erklärt Definitionen, Zahlen, Schadstoff- und Wertstoffgehalte, legale Sammel- und Verwertungswege, die Abgrenzung von Gebrauchtware und Abfall, B2B-Besonderheiten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen.

    Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information. Vor verbindlichen Entscheidungen immer den amtlichen Wortlaut und ggf. Rechtsberatung einholen.

    62 Mio. t

    Elektroschrott weltweit 2022

    Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU

    22,3 %

    formal gesammelt und recycelt 2022

    Global E-waste Monitor 2024

    62 Mrd. USD

    rückgewinnbarer Rohstoffwert 2022 – ungenutzt

    Global E-waste Monitor 2024

    82 Mio. t

    Prognose für 2030 ohne Kurswechsel

    Global E-waste Monitor 2024, UNITAR/ITU

    1,01 Mio. t

    Elektroschrott in Deutschland 2022

    Umweltbundesamt 2023

    45,1 %

    Sammelquote Deutschland 2021

    stiftung ear Bericht 2022

    1. Definition und Abgrenzung

    Was ist Elektroschrott – und was nicht?

    Der Begriff „Elektroschrott" ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG), die in der EU rechtlich als „Waste Electrical and Electronic Equipment" (WEEE) bezeichnet werden. Die maßgebliche Definition findet sich im deutschen Recht im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) umsetzt.

    Elektroaltgerät (EAG) im Sinne des ElektroG ist ein Gerät, das auf Strom angewiesen ist (Wechselspannung ≤ 1.000 V oder Gleichspannung ≤ 1.500 V), dessen Besitzer sich entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die letzte Bedingung ist entscheidend: Ein Gerät wird nicht durch Defekt allein zum Abfall, sondern durch die Entscheidung (oder Notwendigkeit) des Besitzers, es abzugeben.

    Abfallhierarchie nach KrWG: Reihenfolge ist bindend

    1. 1. Vermeidung (gar nicht erst zum Abfall werden lassen)
    2. 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung (Reparatur, Überprüfung, Reinigung)
    3. 3. Recycling (Materialrückgewinnung)
    4. 4. Sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung)
    5. 5. Beseitigung (Deponie) – nur als letztes Mittel

    2. „Unsichtbare" Elektrogeräte

    ElektroG erfasst viel mehr als Laptops und Smartphones

    Seit den offenen Kategorien (2018) ist der Anwendungsbereich des ElektroG bewusst weit gefasst. Viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zu wissen.

    Beleuchtung

    LED-Röhren, Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Retrofits, Vorschaltgeräte

    Medizintechnik

    Infusionspumpen, Blutdruckmessgeräte, Endoskope, Bildgebungssysteme, Hörgeräte

    Industrie & Automation

    SPS-Steuerungen, Feldgeräte, Sensoren, Frequenzumrichter, Roboterkomponenten

    Gebäude & Infrastruktur

    Brandmelder, Türöffner, Zutrittssysteme, Smart-Meter, Aufzugsteuerungen

    Solarenergie

    PV-Module (Kategorie 4 ElektroG), Wechselrichter, Energiemanagementgeräte

    E-Mobilität

    Ladestationen, Steuergeräte, Rekuperationssysteme – je nach Einbautiefe

    Spielzeug & Freizeit

    Drohnen, Modellautos, Spielkonsolen, E-Scooter, E-Bikes

    Kleidung & Textil

    Smartwatches, Fitness-Tracker, beheizte Kleidung mit elektronischen Elementen

    3. Wertstoffe und Schadstoffe

    Was steckt wirklich in Elektroaltgeräten?

    Wertvolle Rohstoffe

    Elektroschrott enthält eine hohe Konzentration wertvoller Metalle – oft deutlich höher als natürliche Erze (daher: „Urban Mining"). Die Herausforderung ist die aufwändige Trennung aus dem Materialgemisch.

    Gold (Au)

    ~0,3 g/kg Leiterplatten

    Kontaktflächen, Bond-Drähte, Verbindungen

    Hydrometallurgie, Pyrometallurgie

    Silber (Ag)

    ~1,5 g/kg Leiterplatten

    Lötpunkte, Membrankontakte

    Pyrometallurgie

    Palladium (Pd)

    ~0,06 g/kg Leiterplatten

    Kondensatoren, Katalysatoren

    Hydrometallurgie

    Kupfer (Cu)

    ~15–30 % in Kabeln

    Leiterbahnen, Kabel, Motoren

    Schmelze, sehr gut etabliert

    Indium (In)

    ~0,05 g/kg Displays

    ITO-Schichten in TFT/LED-Displays

    Selten recycelt, oft verloren

    Seltene Erden

    Geringe Mengen in Magneten

    Festplattenmotoren, Lautsprecher, Vibrationsmotoren

    Technisch möglich, wirtschaftlich schwierig

    Mengenangaben sind Richtwerte; stark technologieabhängig. Quelle: diverse UBA und EU-Studien.

    Gefährliche Schadstoffe

    Elektroaltgeräte können erhebliche Mengen gefährlicher Stoffe enthalten. Deren unsachgemäße Freisetzung bei Transport, Behandlung oder Verbrennung ist der Hauptgrund für die strengen Sammlung- und Behandlungsanforderungen.

    Blei (Pb)

    Vorkommen: Ältere Lötstellen (vor RoHS), Akkus, CRT-Bildschirmglas

    Risiko: Schwermetall; Boden- und Wasservergiftung bei unsachgemäßer Behandlung

    Quecksilber (Hg)

    Vorkommen: Leuchtstoffröhren, LCD-Hintergrundbeleuchtung (ältere Typen), Schalter

    Risiko: Neurotoxisch; besonders gefährlich bei Verbrennung oder mechanischer Zerstörung

    Cadmium (Cd)

    Vorkommen: NiCd-Akkus, ältere Kondensatoren

    Risiko: Krebserregend; Anreicherung in der Nahrungskette

    Polybromierte Biphenyle (PBB) und -diphenylether (PBDE)

    Vorkommen: Flammschutzmittel in Leiterplatten und Kunststoffgehäusen vor RoHS

    Risiko: Bilden bei Verbrennung Dioxine und Furane

    FCKW / H-FCKW

    Vorkommen: Kältemittel in älteren Kühlgeräten und Klimaanlagen

    Risiko: Ozonschädigend und klimaschädlich; gesetzlich verboten, aber noch im Altgerätebestand

    Lithium-Ionen-Zellen (defekt)

    Vorkommen: Smartphones, Akkus, E-Bikes

    Risiko: Brandgefahr bei mechanischer Beschädigung oder thermischer Überbelastung; kein Schadstoff im chemischen Sinne, aber sicherheitsrelevant

    4. Batterie-Entnahme aus Elektroschrott

    Lithium-Batterien: Brandrisiko und Separationspflicht

    Integrierte Akkus in Smartphones, Laptops, Tablets, Werkzeugen und Haushaltsgeräten sind eine der größten Herausforderungen bei der Behandlung von Elektroschrott. Das ElektroG (§ 20 Abs. 3) schreibt vor, dass Batterien und Akkumulatoren vor der weiteren Behandlung von Altgeräten zu entnehmen sind.

    Beschädigte oder tiefentladene Lithium-Ionen-Zellen können durch mechanische Druckeinwirkung (z.B. in Schredder oder Müllfahrzeug) thermisch reagieren. Brände in Sortieranlagen und Müllfahrzeugen sind laut Gesamtverband Kommunaler Abfallwirtschaft (GKAB) eine der häufigsten Brandursachen in der deutschen Entsorgungsbranche.

    Wichtig für gewerbliche Entsorger: Altgeräte mit nicht entnehmbaren Akkus (fest verklebte Smartphones, Smartwatches) erfordern besondere Handhabungsanweisungen in der Erstbehandlungsanlage. Gerätehersteller müssen nach Ökodesign-Anforderungen und dem Recht-auf-Reparatur-Rahmen künftig entnehmbare Akkus vorsehen.

    Pfad für Lithium-Batterien aus Elektroschrott

    1. SammlungAltgeräte getrennt von anderen Abfällen sammeln
    2. SichtungÜberprüfung ob Akku entnommen werden kann (Schrauben vs. Kleber)
    3. EntnahmeManuelle oder mechanisch unterstützte Akkuöffnung in ERA (Erstbehandlungsanlage)
    4. KlassifizierungBatterie nach AVV codieren: 16 06 05* oder andere gefährliche Akkuklasse
    5. EntsorgungSeparate Verwertung nach BattDG und EU-Batterieverordnung; Nachweis nach NachweisV
    6. GerätVerbleibendes Gerät ohne Akku zur weiteren Behandlung / Schredder

    5. Sammel- und Rückgabewege

    Wohin mit Elektroschrott – nach Herkunft gegliedert

    Sammelwege unterscheiden sich erheblich je nachdem, ob es sich um Geräte aus Privathaushalten oder aus gewerblicher Nutzung handelt.

    Kommunale Sammelstellen / Wertstoffhöfe

    Für

    Private Haushalte

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweis

    Für Geräte aus Privathaushalten (B2C). Nicht für gewerbliche Geräte vorgesehen.

    Händler-Rücknahme (1:1 und 0:1)

    Für

    Private + ggf. gewerblich

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweis

    Händler mit ≥400 m² Elektrofläche. 0:1 für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht.

    Hersteller-Rücknahmesystem

    Für

    B2B und B2C

    Kosten

    Je nach System

    Hinweis

    Hersteller müssen Rücknahmesysteme bereitstellen. B2B-Konditionen sind verhandelbar.

    Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

    Für

    Gewerblich (B2B)

    Kosten

    Je nach Leistung

    Hinweis

    Für gewerbliche Nutzer der richtige Weg. Nachweis- und Dokumentationspflichten beachten.

    Lebensmitteleinzelhandel (≥800 m²)

    Für

    Private

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweis

    Für Kleingeräte ≤25 cm ohne Kaufpflicht. Seit ElektroG-Novelle 2021.

    6. Gebrauchtware vs. Elektroschrott (Abfall)

    Wann ist ein Gerät Ware – wann Abfall?

    Die Abgrenzung ist juristisch bedeutsam: Abfall unterliegt dem Abfallrecht (KrWG, NachweisV, Abfallverbringungsverordnung), während Gebrauchtware Handelsrecht unterliegt. Falsche Einstufung kann Straftatbestände erfüllen (§ 326 StGB – unerlaubte Abfallentsorgung).

    MerkmalGebrauchtware (Produkt)Elektroschrott (Abfall)
    FunktionsfähigkeitGerät ist betriebsbereit oder kann ohne unverhältnismäßigen Aufwand instandgesetzt werdenGerät ist defekt und wirtschaftlich nicht sinnvoll reparierbar
    Bestimmung des BesitzersBesitzer beabsichtigt Weitergabe, Verkauf oder WeiterbetriebBesitzer entledigt sich, will sich entledigen oder muss sich entledigen
    DokumentationFunktionsnachweis, Lieferantennachweis, ggf. CE-Konformität; Daten gelöschtKeine Funktionsanforderung; Entsorgungsweg und Nachweisführung nach NachweisV/AVV
    ExportregelnGebrauchtware ist kein Abfall und nicht abfallrechtlich exportbeschränkt (aber WEEE-Abgrenzung beachten)Abfall unterliegt Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157; Export in OECD-Nicht-Länder stark eingeschränkt
    Zollrecht und UmsatzsteuerHandelsware (Differenzbesteuerung möglich)Abfallverbringungsrecht; ggf. Notifizierungspflicht

    Praxis-Hinweis: WEEE-Abgrenzungsleitfaden des UBA

    Das Umweltbundesamt hat Vollzugshinweise zur Abgrenzung von Gebrauchtware und Elektroschrott veröffentlicht. Diese Dokumente sind für Unternehmen, die gebrauchte Elektrogeräte exportieren oder kaufen, essenziell. Schlüssel: Funktionstest, Dokumentation, geeignete Verpackung, handelsübliche Bedingungen.umweltbundesamt.de

    7. ITAD, Remarketing und B2B-Bestände

    Gewerbliche Elektronik: Wert erhalten statt Abfall erzeugen

    Unternehmen verfügen über erhebliche Bestände an IT-Hardware, Elektronikgeräten und technischen Anlagen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden. Bevor diese Geräte Abfall werden, sollte systematisch geprüft werden, ob eine Weiterverwertung als Produkt möglich ist.

    ♻️

    Wiederverwendung

    Funktionsfähige Geräte, die intern umgesetzt, an andere Standorte übergeben oder weiterverkauft werden können. Höchste ökologische Wertigkeit.

    🔧

    Refurbishment / Remarketing

    Geräte werden gereinigt, geprüft, ggf. repariert und als geprüfte Gebrauchtware weiterverkauft. Residualwert für das Unternehmen, Rohstoffe im Kreislauf.

    ⚙️

    Verwertung / Recycling

    Nur wenn die obigen Optionen nicht möglich sind: Materialrückgewinnung über zertifizierten Verwerter. Nachweis-pflicht bei gefährlichen Abfällen.

    IT Asset Disposition (ITAD)

    ITAD bezeichnet die strukturierte Verwertung von ausgedienter IT-Hardware in Unternehmen. Ein gutes ITAD-Programm umfasst: Inventarisierung, Restwertbewertung, sichere Datenlöschung (DSGVO, BSI-Grundschutz), Sortierung nach Verwertungsstufe, Logistik, zertifizierte Entsorgungsnachweise und Verwertungsberichte.

    Für die meisten B2B-Geräte gelten gesonderte Regeln (nicht kommunaler Wertstoffhof!). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung liegt beim letzten gewerblichen Nutzer.

    8. Illegale Exporte und Abfallverbringung

    Wenn Elektroschrott als Gebrauchtware exportiert wird

    Schätzungsweise mehrere Millionen Tonnen Elektroschrott werden jährlich illegal als Gebrauchtware deklariert und in Länder verschifft, in denen keine vergleichbaren Behandlungsstandards gelten (häufig in Westafrika, Süd- und Südostasien). Dort werden die Geräte oft unter gefährlichen Bedingungen verarbeitet – durch offenes Verbrennen von Kabeln, Säurebäder für Edelmetalle, ohne Schutzausrüstung.

    Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 verschärft die Anforderungen: Export von Abfällen – auch von Elektroschrott – in OECD-Nicht-Mitgliedsländer ist grundsätzlich verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich. Innerhalb der EU und in OECD-Länder gelten Notifizierungsverfahren.

    Rechtliche Risiken für Exporteure

    • § 326 StGB: Illegale Abfallentsorgung (Straftat, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe)
    • Abfallverbringungsverordnung: Verwaltungsrechtliche Sanktionen
    • Importverbote in Zielländern: Beschlagnahme, Rücksendungskosten
    • Zollrecht: Strafzölle und Einfuhrverbote

    Abgrenzung Gebrauchtware / Abfall beim Export

    Das UBA empfiehlt als Nachweis für legitimen Gebrauchtwarenexport:

    • Nachweis der Funktionsfähigkeit (Testprotokoll)
    • Geeignete, schützende Verpackung
    • Handelsübliche Konditionen (kein Dumpingpreis für defekte Geräte)
    • Dokumentiertes Handelsinteresse des Empfängers

    Perspektiven aus Umwelt- und Zivilgesellschaft

    Unabhängige Einschätzungen verschiedener Organisationen – keine Rechtsquellen, keine Partnerschaft.

    NABU – Naturschutzbund Deutschland

    Althandy-Rückgabe und Kreislauf

    Der NABU weist regelmäßig darauf hin, dass in deutschen Haushalten Millionen unbenutzter Althandys lagern. Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe und könnten – wenn noch funktionsfähig – wiederverwendet oder – wenn nicht – fachgerecht recycelt werden. Die NABU-Kampagne 'Jedes Handy zählt' verdeutlicht das Rohstoffpotenzial.

    Deutsche Umwelthilfe (DUH)

    Sammelquoten und Herstellerdurchsetzung

    Die DUH führt Rechtsstreitigkeiten gegen Hersteller und Händler, die ihre ElektroG-Pflichten nicht erfüllen. Sie kritisiert die deutsche Sammelquote als zu niedrig und fordert bessere Kontrolle durch Behörden. Aktuelle Verfahren und Abmahnungen sind auf duh.de dokumentiert.

    Greenpeace Deutschland

    Elektronik länger nutzen, reparieren, weitergeben

    Greenpeace betont, dass Recycling zwar notwendig, aber ökologisch das letzte Mittel sein sollte. Geräte länger zu nutzen – durch Reparatur, Software-Updates und Weitergabe – spart deutlich mehr Ressourcen als Recycling. Greenpeace setzt sich für ein starkes Recht auf Reparatur und gegen geplante Obsoleszenz ein.

    RREUSE – Soziales Wiederverwendungsnetzwerk Europa

    Wiederverwendung als soziale und ökologische Chance

    RREUSE verbindet Sozialkaufhäuser, Reparaturbetriebe und Wiederverwendungsorganisationen in Europa. Sie fordern, dass bei kommunalen Sammelstellen geeignete Geräte für die Wiederverwendung aussortiert werden dürfen – bevor Recycler Zugriff erhalten. Jedes wiederverwendete Gerät schafft Beschäftigung und spart Rohstoffe.

    Right to Repair Europe

    Reparierbarkeit als Voraussetzung für weniger Elektroschrott

    Right to Repair Europe setzt sich für verbindliche Reparierbarkeitsanforderungen an Hersteller ein. Ohne Ersatzteile, Reparaturanleitungen und Software-Unterstützung sind Geräte de facto irreparabel und werden vorzeitig Elektroschrott. Die EU-Richtlinie 2024/1799 (Recht auf Reparatur) ist ein wichtiger Schritt – die Umsetzung entscheidet.

    Häufige Fragen

    Praktische Bedeutung

    Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

    IT-Abteilungen und Asset Manager

    • Inventarisierung aller ausgedienteten Geräte vor Entsorgung
    • Restwertbewertung: Marktwert für Wiederverwendung prüfen
    • Datenlöschung vor Weitergabe (DSGVO, BSI-TR-02102)
    • Kein Wertstoffhof für B2B-Geräte – zertifizierten Entsorger beauftragen
    • Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen (Lithium-Akkus als 16 06 05*)

    Einkauf und Compliance

    • Lieferanten auf ElektroG-Registrierung prüfen (ear-Nummer)
    • Entsorgungsdienstleister auf ERA-Zertifizierung prüfen
    • Exporteure auf legitime Gebrauchtwarenabgrenzung prüfen
    • Brandschutzanforderungen für Lithium-Lagerung beachten

    Nachhaltigkeits- und ESG-Management

    • Verwertungsnachweise für CSR-Berichte sammeln
    • Wiederverwendungsquote als KPI definieren und messen
    • Rezyklatanteile beim Neukauf berücksichtigen
    • EU-Batterieverordnung-Anforderungen bei Batterieprodukten im Voraus einplanen

    Logistik und Lager

    • Lithium-haltige Geräte getrennt von anderen Abfällen lagern
    • Brandschutzlager für defekte Akkus
    • Nicht in Müllcompactor – Brandgefahr
    • Transportklassifizierung für defekte Geräte mit Lithium-Akku prüfen

    Wie unterstützen wir praktisch?

    Recyclewerk koordiniert Rücknahme, Abholung, Restwertbewertung, Datenlöschung (Partnerleistung), Second-Life-Prüfung, Remarketing und Verwertung von IT-Hardware und technischen Beständen aus Gewerbe und Industrie – inklusive koordinierter Entsorgungsnachweise über zertifizierte Fachpartner.

    Amtliche Originalquellen und Behördeninformationen

    Global E-waste Monitor 2024 (UNITAR/ITU/UNU)

    Globale E-Schrott-Statistiken; Grundlagenpublikation für Zahlen und Prognosen

    Umweltbundesamt – Elektro- und Elektronikgeräte

    UBA-Vollzugshinweise, Statistiken, Abgrenzungshilfen

    stiftung ear – Elektro-Altgeräte Register

    Herstellerregister, Mengenmeldungen, Abholkoordination

    ElektroG (gesetze-im-internet.de)

    Amtlicher Volltext des deutschen Elektrogerätegesetzes

    WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (EUR-Lex)

    EU-Basis-Richtlinie für Elektroschrott

    Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (gesetze-im-internet.de)

    Abfallhierarchie, Abfallbegriff, Entsorgungspflichten

    Bestand anfragen

    Elektroaltgeräte und IT-Bestände verwerten

    Restwertprüfung, Abholung, Dokumentation und Verwertung aus einer Hand.

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    BESTAND PER E-MAIL ANFRAGEN

    Stand der Prüfung: August 2026. Zahlenangaben aus Global E-waste Monitor 2024 (UNITAR/ITU/UNU), Umweltbundesamt und stiftung ear. Rechtliche Grundlagen: ElektroG (Novelle 2021), WEEE 2012/19/EU, KrWG (Stand 2023), EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Vor verbindlichen Entscheidungen stets aktuelle amtliche Fassungen prüfen.