Ein Angebot für das Material, das wirklich vor Ort liegt
Zwei Anfragen mit derselben Stückzahl können unterschiedliche Aufgaben beschreiben. Ein einheitlicher, dokumentierter Bestand aus einem geplanten Austausch ist etwas anderes als vermischte Rückläufer mit Glasbruch. Für ein nachvollziehbares Angebot brauchen wir deshalb nicht nur die Anzahl, sondern auch eine Beschreibung von Herkunft, Zustand und Bereitstellung.
Senden Sie vorhandene Unterlagen, statt zunächst eine neue technische Dokumentation erstellen zu lassen. Eine Bestandsliste, Typenschildfotos und Aufnahmen der Lagerung reichen oft, um die offenen Punkte zu erkennen. Fehlende Angaben dürfen offenbleiben. Vor einer verbindlichen Zusage wird geklärt, welche Informationen noch erforderlich sind.
Welche Bestände Sie anfragen können
Diese Seite richtet sich an Unternehmen mit Modulen aus Anlagentausch, Dachsanierung, Betriebsauflösung oder Lagerbereinigung. Auch Rückbauunternehmen und Solarfachbetriebe können Projektmengen melden. Unbenutzte Lagerware, funktionsfähige Gebrauchtmodule, ungeprüfte Bestände und beschädigte Module sollten bereits in der Liste getrennt erscheinen.
Hersteller, Modell und ursprüngliche Nennleistung helfen bei der Zuordnung. Liegen mehrere Modelle vor, reicht zunächst eine Zeile je Typ. Die Anzahl tatsächlich vorhandener Module ist dabei wichtiger als eine nur noch aus alten Projektunterlagen bekannte Planmenge.
Warenwert und Entsorgungskosten gehören in getrennte Positionen
Ein möglicher Ankauf betrifft die ausdrücklich bezeichnete, geeignete Ware. Er bedeutet nicht, dass auch jede beschädigte Restmenge kostenlos übernommen wird. Umgekehrt sollte eine Entsorgungsanfrage nicht verhindern, dass verkaufbare Module gesondert bewertet werden.
Für den Vergleich verschiedener Angebote zählt der vollständige Leistungsumfang. Ist Verpackung enthalten? Wer stellt Ladehilfe? Bezieht sich der Preis auf die Abholung oder nur die Annahme? Werden nicht übernommene Teilmengen ausgewiesen? Diese Fragen gehören vor der Bestellung geklärt, nicht erst an die Laderampe.
Wir nennen deshalb keinen pauschalen Preis pro Modul ohne Bestandsgrundlage. Die passende Kalkulation kann einen Kaufpreis, zusätzliche Leistungen oder ausschließlich einen Entsorgungsaufwand ergeben. Maßgeblich sind die bestätigte Menge, Beschaffenheit und Übergabesituation. Bedingungen für Abweichungen werden im Angebot festgehalten.
Von der Anfrage zur vereinbarten Übergabe
Zuerst senden Sie Menge, Standort, Zustandsangaben und Bilder. Danach grenzen wir geeignete Ankaufsware und offene Prüfpositionen ab. Für einen erforderlichen Entsorgungsauftrag müssen verantwortlicher Auftragnehmer und Annahmestelle feststehen. Anschließend werden die vereinbarten Leistungen, Termine und Unterlagen zusammengeführt.
Dieser Ablauf ist keine automatische Annahmezusage. Er schafft eine Grundlage, auf der Sie den konkreten Auftrag entscheiden können. Auch bei mehreren Beteiligten muss erkennbar bleiben, an wen welche Ware oder welcher Abfall übergeben wird und wer welche Leistung erbringt.
Abholung ist nicht automatisch Demontage
Geben Sie an, ob die Module noch auf der Anlage liegen, bereits ausgebaut sind oder transportbereit bereitstehen. Elektrische Trennung, Demontage, Verpackung und Verladung sind getrennte Leistungen. Sie sind nur Bestandteil eines Angebots, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Für den Übergabetermin zählen außerdem Zufahrt, vorhandene Ladehilfe und Ansprechpartner vor Ort. Eine schwer zugängliche Baustelle benötigt andere Absprachen als ein ebenerdiges Lager. Bitte liefern Sie Module nicht unangemeldet an eine Kontaktadresse an; eine Annahmestelle wird für den Auftrag bestätigt.
Entsorgungsweg und Unterlagen nachvollziehbar festlegen
Für Abfallmodule ist der geeignete Fachbetrieb einzubeziehen. Die Erstbehandlung von Elektroaltgeräten darf ausschließlich durch entsprechend zertifizierte Erstbehandlungsanlagen erfolgen. Welche Stelle die Behandlung übernimmt und welche Dokumentation zum Auftrag gehört, muss vor der Beauftragung feststehen. Eine eigene Anlagenzertifizierung von Recyclingwerk wird damit nicht behauptet.
Bei einem Warenkauf dokumentiert die Übernahme zunächst die vereinbarte Ware und Menge. Eine Entsorgungsleistung benötigt die dazu passenden Unterlagen. Ein Lieferschein ist nicht automatisch eine Bestätigung des abgeschlossenen Recyclings. Nennen Sie deshalb besondere Nachweisanforderungen Ihres Auftraggebers schon bei der Anfrage.
