Österreich · EDM · AWG 2002 · BattVO · EAG-VO · Hersteller · Händler
Das österreichische EDM (Elektronisches Datenmanagement, edm.gv.at) ist das zentrale Abfallmeldesystem des Umweltbundesamts. AWG 2002, BattVO, EAG-VO und EU-Batterieverordnung: Pflichten für Hersteller, Händler und Betreiber in Österreich.
Rechtlicher Rahmen in Österreich
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Zentrales österreichisches Abfallrecht. Grundpflichten für Abfallerzeuger, -besitzer, -sammler, -behandler. Gilt statt deutschem KrWG.
Batterienverordnung Österreich
Österreichische Umsetzung der europäischen Batterienrichtlinie. Rücknahme, Sammlung, Recyclingquoten für alle Batterietypen. Nicht zu verwechseln mit deutschem BattG.
Elektroaltgeräte-Verordnung 2005
Österreichisches Pendant zum deutschen ElektroG. Rücknahme- und Recyclingpflichten für Elektrogeräte-Hersteller und Händler in Österreich.
Elektronisches Datenmanagement
Zentrales österreichisches Abfallregister (edm.gv.at), Umweltbundesamt Österreich. Meldepflichten für Abfallerzeuger, Sammler und Behandler. Eigenständig — nicht das deutsche ear-System.
EU-Batterieverordnung 2023/1542
Gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab 2024 schrittweise. Batteriepass, Carbon Footprint, neue Recyclingquoten, erweiterte Herstellerverantwortung.
Österreichischer Abfallkatalog
Österreichischer Abfallkatalog mit Schlüsselnummern für alle Abfalltypen — auch Batterien. Grundlage für EDM-Meldungen und ADR-Klassifikation.
EDM — Elektronisches Datenmanagement
Das EDM (edm.gv.at) ist das Herzstück der österreichischen Abfallmeldepflichten. Für Batterien und Elektrogeräte zentral — aber in Deutschland völlig unbekannt.
Was ist das EDM?
Das Elektronische Datenmanagement-System (EDM) ist das zentrale österreichische Abfallregister, betrieben vom Umweltbundesamt Österreich unter edm.gv.at. Es dient der elektronischen Abwicklung von Meldepflichten im Abfallbereich — von Abfallmeldungen über Nachweisführung bis zu Herstellermeldungen für Batterien.
Wer muss EDM nutzen?
Meldepflichtig sind grundsätzlich: Abfallerzeuger (ab bestimmten Schwellenwerten), Abfallsammler und -transporteure, Abfallbehandler und -verwerter, Batteriehersteller und Importeure (Meldungen nach BattVO und EU-Batterieverordnung). Die konkreten Pflichten hängen von Menge, Batterietyp und Unternehmensrolle ab.
EDM-Anwendungen für Batterien
Im EDM gibt es spezifische Anwendungen für den Batteriebereich: die Batterien-Anwendung für Meldungen nach BattVO sowie ab 2026 auch Meldepflichten aus der EU-Batterieverordnung. Hersteller und Importeure melden in Verkehr gesetzte Mengen, Sammelmengen und Recyclingnachweise.
Abfall-Schlüsselnummern für Batterien
Im österreichischen Abfallkatalog (ÖNORM S 2100) sind Batterien unter spezifischen Schlüsselnummern gelistet. Lithium-Ionen-Akkus fallen je nach Zustand unter gefährliche Abfälle (Schlüssel 35201 oder 35333). Die korrekte Einstufung ist für EDM-Meldungen und Transport (ADR) relevant.
EDM-Meldung Schritt für Schritt
Registrierung auf edm.gv.at → Stammdatenpflege → Auswahl der relevanten Anwendung (z. B. Batterien) → Eingabe der Mengen und Batterietypen → Nachweis über Verwertung oder Entsorgung. Bei Fragen: Umweltbundesamt Österreich oder geeigneter Fachpartner.
EDM vs. deutsches Online-System
Das deutsche Pendant ist das Online-Meldesystem der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register). Beide Systeme erfüllen ähnliche Funktionen, sind aber vollständig eigenständig. Eine Registrierung in Deutschland ersetzt keine österreichische EDM-Registrierung und umgekehrt.
EDM ≠ DEUTSCHES ONLINE-SYSTEM
Das österreichische EDM (edm.gv.at) und das deutsche ear-System (Stiftung ear) sind vollständig eigenständig. Wer in beiden Ländern in Verkehr bringt, braucht separate Registrierungen. Wir können bei der praktischen Koordination der Rücknahme unterstützen — nicht bei der behördlichen Meldepflicht.
AWG 2002 — Paragraphen & Pflichten
Allgemeine Orientierung — keine Rechtsberatung. Für konkrete Pflichten bitte Fachpartner einbinden.
Pflichten für Abfallbesitzer
Abfallbesitzer dürfen Abfälle nur an befugte Entsorgungsunternehmen übergeben. Bei Altbatterien bedeutet das: Übergabe nur an zugelassene Sammler oder Behandler — nicht über normale Abfallentsorgung.
Abfallbehandlung
Abfälle müssen so behandelt werden, dass Mensch und Umwelt nicht beeinträchtigt werden. Für Lithium-Batterien: keine unsachgemäße Öffnung, keine Vermischung mit anderen Abfällen, getrennte Sammlung.
Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung
Das AWG 2002 folgt der europäischen Abfallhierarchie: Vermeiden → Wiederverwenden → Recycling → Sonstige Verwertung → Beseitigung. Second-Life und Wiederverwendung von Batterien entsprechen dieser Hierarchie.
Gefahrguttransport
Für den Transport gefährlicher Abfälle (inkl. bestimmter Lithium-Batterien) gelten besondere Anforderungen. AWG-konforme Übergabe erfordert Begleitschein oder Übernahmebestätigung — Nachweispflicht.
Herstellerbegriff in Österreich (BattVO)
Je nach Vertriebsmodell können als Hersteller gelten:
Keine individuelle Rechtsentscheidung — bitte geeigneten Fachpartner einbinden.
BattVO — Österreichische Regelungen
Rücknahmepflichten Händler
Händler sind verpflichtet, Altbatterien vom Endverbraucher unentgeltlich zurückzunehmen. Umfang und Modalitäten hängen von der Batteriekategorie und der Verkaufsstelle ab. Online-Händler haben eigene Rücknahmepflichten.
Herstellerpflichten & Registrierung
Hersteller und Importeure, die Batterien erstmals in Österreich in Verkehr bringen, müssen sich registrieren und an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem beteiligen oder ein eigenes System einrichten.
Sammelquoten
Die BattVO schreibt Sammelquoten für Altbatterien vor. Hersteller sind für die Finanzierung der Sammlung und Verwertung verantwortlich. Aktuell gelten steigende Quoten gemäß EU-Batterieverordnung.
Recyclingquoten & Materialrückgewinnung
Für Lithium-Batterien gelten spezifische Recyclingquoten: ab 2025 mindestens 50 %, ab 2030 höhere Quoten (EU-Batterieverordnung). Kobalt, Lithium, Nickel, Blei müssen in bestimmten Mengen rückgewonnen werden.
Sammelsysteme in Österreich
Österreich hat ein gut ausgebautes System für die Sammlung von Altbatterien — über genehmigte Systeme, Gemeinden und Händler.
ARA Elektro
Das Austrian Recycling Association-System für Elektroaltgeräte und Batterien. Größtes genehmigtes System in Österreich.
Gemeindesammelstellen
Österreichische Gemeinden betreiben Sammelstellen für Altbatterien. Haushaltsmengen werden kostenlos angenommen.
Handelssysteme
Große Handelsketten betreiben eigene Batteriesammlungen im Rahmen ihrer Rücknahmepflicht nach BattVO.
Hersteller-Eigensystem
Hersteller können ein eigenes Rücknahmesystem betreiben, das behördlich genehmigt sein muss.
Entsorgerpflichten vs. Herstellerpflichten
Unternehmen haben je nach Rolle unterschiedliche Pflichten: Als Hersteller/Importeur müssen Sie sich registrieren und ein Sammelsystem finanzieren. Als Händler müssen Sie Rücknahme anbieten. Als Erzeuger von Altbatterienmüssen Sie diese korrekt entsorgen (AWG 2002) und ggf. im EDM melden.
EU-Batterieverordnung in Österreich
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 gilt als unmittelbar anwendbares EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten — auch in Österreich. Keine nationale Umsetzung erforderlich für den Verordnungsteil.
EDM & EU-Batterieverordnung
Ab 2026 werden auch Meldepflichten aus der EU-Batterieverordnung im EDM umgesetzt. Hersteller und Importeure sollten sich frühzeitig über neue Anforderungen informieren — direkt beim Umweltbundesamt Österreich oder über edm.gv.at.
Kreislaufwirtschaft & Second-Life
Das EDM unterscheidet bei Behandlungsinformationen ausdrücklich zwischen verschiedenen Verwertungsstufen:
Recycling
Vorbereitung zum Recycling
Vorbereitung zur Wiederverwendung
Vorbereitung zur Umnutzung (Second-Life)
Bei geeigneten Batterieposten prüfen wir:
Von Wien bis Vorarlberg
Wien
Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Salzburg
Tirol
Vorarlberg
Kärnten
Burgenland
Über geeignetes Partnernetzwerk österreichweit koordiniert. Keine eigene Niederlassung in Österreich.
Häufige Fragen
Weitere Österreich-Themen
Deutschland-Seiten (zum Vergleich)
Klärung zu Rücknahmepflichten und EDM direkt per E-Mail anfragen.
E-MAIL SCHREIBENMarken-Hinweis: ARA Elektro, ÖBB, ASFINAG, Umweltbundesamt, EVN, Wien Energie, Verbund, Energie Steiermark und andere genannte Organisationen sind eigenständige Unternehmen und Behörden. recyclwerk ist kein offizieller Partner dieser Organisationen. EDM (edm.gv.at) ist ein System des Umweltbundesamts Österreich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung zu AWG 2002, BattVO, EAG-VO oder EDM-Meldepflichten. Für konkrete Compliance-Fragen empfehlen wir geeignete Rechts- und Umweltfachberatung.