Stand: August 2026

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Allgemeine Information · keine Rechtsberatung

Batterierecht verstehen.
Anforderungen sicher umsetzen.

Der umfassende Leitfaden für Lithium-Ionen-Batterien

Lithium-Ionen-Batterien unterliegen heute zahlreichen Produkt-, Umwelt-, Transport-, Rücknahme- und Recyclinganforderungen. Je nachdem, ob ein Unternehmen Batterien herstellt, importiert, vertreibt, betreibt, zurücknimmt, transportiert oder verwertet, können unterschiedliche Pflichten relevant werden.

Wir geben einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelwerke und unterstützen bei der praktischen Umsetzung rund um den Batterie-Lebenszyklus.

EU-BatterieverordnungBattDGRegistrierungCEKennzeichnungBatteriepassADRLagerungRücknahmeAbfallrechtRecycling

Deutschland und europaweite Batterieprojekte.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von Batteriekategorie, Rolle des Unternehmens, Batteriezustand, Tätigkeit, Transportweg und Zielland ab.

Regelwerke im Überblick

Die wichtigsten Rechtsbereiche auf einen Blick

EU-Batterieverordnung

(EU) 2023/1542

Europäischer Rahmen für Batterien über den gesamten Lebenszyklus.

BattDG

Deutsches Durchführungsgesetz

Nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung in Deutschland. In Kraft seit 7. Oktober 2025.

Gefahrgutrecht / ADR

Beförderung auf der Straße

Wesentliche Anforderungen an Transport gefährlicher Güter; daneben RID, IMDG, IATA-DGR.

Abfallrecht

KrWG & Abfallrahmenrichtlinie

Relevant, sobald Batterien als Abfall einzustufen sind.

EU-Abfallverbringungsverordnung

(EU) 2024/1157 · seit 21. Mai 2026

Grenzüberschreitende Abfalltransporte innerhalb der EU sowie Importe und Exporte.

Arbeitsschutz & Brandschutz

TRGS 510 · DGUV

Relevant für Lagerung, Handling und betriebliche Prozesse mit Lithium-Batterien.

Produktsicherheit & CE

Konformitätsbewertung

Anforderungen an Produktkonformität, technische Dokumentation und Inverkehrbringen.

Weitere Vorgaben

Je nach Batterie und Anwendung

Technische Normen, branchenspezifische Anforderungen und weitere produktbezogene Regelwerke.

Warum das Thema komplex ist

Eine Batterie ist heute mehr als ein technisches Produkt

Die Anforderungen an Batterien enden nicht mehr mit deren Herstellung. Ein modernes Batteriesystem durchläuft zahlreiche Phasen – für unterschiedliche Phasen greifen unterschiedliche Regelungen ineinander.

Entwicklung
↓
Herstellung
↓
Inverkehrbringen
↓
Nutzung
↓
Service
↓
Rücknahme
↓

Wiederverwendung

Second-Life

Verwertung

Recycling

Es reicht häufig nicht, nur eine einzelne Vorschrift zu betrachten. Bereits die Frage, ob eine Batterie noch Produkt oder bereits Abfall ist, kann Auswirkungen auf Transport, Lagerung und grenzüberschreitende Verbringung haben.

Deshalb müssen Unternehmen häufig gleichzeitig berücksichtigen:

Produktsicherheit
Konformität
Kennzeichnung
Registrierung
Herstellerverantwortung
Transportrecht
Lagerung
Abfallrecht
Recycling
Dokumentation

Wie unterstützen wir?

Wir betrachten den konkreten Batterieposten und koordinieren die praktischen nächsten Schritte.

Identifikation & Bewertung
Logistik koordinieren
Lager & Rücknahme
Verwertung organisieren
Batterieposten prüfen

EU-Batterieverordnung · (EU) 2023/1542

Der gesamte Lebenszyklus einer Batterie wird betrachtet

Die EU-Batterieverordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz. Sie enthält nicht lediglich Vorschriften für die Entsorgung alter Batterien – sie beschäftigt sich mit praktisch dem gesamten Lebenszyklus.

Produkt

Nachhaltigkeit
Produktsicherheit
Leistungsanforderungen
Haltbarkeit
CE-Kennzeichnung
Konformitätsbewertung
Technische Unterlagen

Markt & Verantwortung

Herstellerverantwortung
Wirtschaftsakteure
Informationspflichten
Kennzeichnung
Registrierung
Authorised Representative EPR
Sorgfaltspflichten Lieferkette

Ende des Lebenszyklus

Sammlung & Rücknahme
Recycling
Wiederverwendung
Repurposing
Remanufacturing
Rohstoffrückgewinnung
Digitaler Batteriepass

Fünf zentrale Batteriekategorien

Gerätebatterien

Portable

Werkzeugakkus
Haushaltsakkus
Geräteakkus
Kleinere Elektronikbatterien

LMT-Batterien

Leichte Verkehrsmittel

E-Bikes
E-Scooter
Andere leichte E-Fahrzeuge

SLI-Batterien

Starting · Lighting · Ignition

Starten
Beleuchtung
Zündung
Hilfsfunktionen

EV-Batterien

Elektrofahrzeuge

Traktionsbatterien für E-/Hybridfahrzeuge

Industriebatterien

Industrielle Anwendungen

PV-Speicher
Gewerbespeicher
Industriespeicher
BESS
USV
Telekommunikationsspeicher
Industrielle Batteriesysteme

Warum die Batteriekategorie so wichtig ist

Die korrekte Kategorisierung kann relevant sein für: Registrierung, Herstellerverantwortung, Rücknahme, Sammelziele, Informationspflichten, Batteriepass, technische Anforderungen und Recyclingorganisation. Deshalb sollte bei einem neuen Batterieprojekt zunächst geklärt werden: Was für eine Batterie liegt überhaupt vor?

Herstellerbegriff

Wer ist Hersteller?

Der juristische Herstellerbegriff kann weiter gehen als der tatsächliche Produzent. Die EU-Batterieverordnung definiert „producer" ausdrücklich weiter als ausschließlich die Fabrik, in der die Batterie hergestellt wurde.

Hersteller im technischen Sinn

Unternehmen, das Batterien produziert oder unter eigenem Namen produzieren lässt.

Importeur

Wer Batterien aus Drittstaaten erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt.

Eigenmarkenanbieter

Wer Batterien unter eigener Marke vermarktet.

Bestimmte Händler

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Händler betroffen sein.

Fernabsatzanbieter

Grenzüberschreitende Online-Anbieter können ebenfalls regulatorische Rollen einnehmen.

Entscheidend ist nicht nur, wer die Batterie produziert – sondern auch, wer sie wo erstmals auf den Markt bringt.

BattDG · Deutschland

Das neue deutsche Batterierecht

Das frühere Batteriegesetz wurde abgelöst. Deutschland hat mit dem BattDG (in Kraft seit 7. Oktober 2025) einen neuen Rechtsrahmen zur Durchführung der EU-Batterieverordnung geschaffen.

Registrierung nach Batteriekategorie
Zuständige Behörde: stiftung ear
Organisationen für Herstellerverantwortung
Rücknahme & Sammlung
Dokumentation & Reporting
Nationale Durchführung der europäischen Herstellerverantwortung

Registrierung

Produzenten müssen in dem jeweiligen Mitgliedstaat registriert sein, bevor sie dort Batterien erstmals auf dem Markt bereitstellen. In Deutschland nimmt die stiftung ear behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem BattDG wahr.

Import aus Drittstaaten

Wer Batterien importiert, sollte prüfen: Importeurspflichten, Konformitätsprüfung, CE, Kennzeichnung, technische Unterlagen, Registrierungsfragen.

Wir unterstützen bei der operativen Seite: Identifikation, Logistik, Rücknahme, Lagerung, Verwertung, Recycling.

Händler und Distributoren

Auch der Vertrieb hat eigene Pflichten

Wer Batterien verkauft oder bereitstellt, ist nicht automatisch von allen regulatorischen Themen befreit. Distributoren müssen vor Bereitstellung bestimmte regulatorische Punkte prüfen – die EU-Verordnung nennt beispielsweise Herstellerregistrierung, CE und Kennzeichnung.

Typischer Fall: Händler mit ausländischem Speicherhersteller

Wer ist Hersteller im regulatorischen Sinn?
Ist eine Registrierung vorhanden?
Sind Kennzeichnung und CE korrekt?
Wer übernimmt spätere Rücknahme?
Was geschieht mit Garantie-Rückläufern?
Wie werden defekte Module gelagert und transportiert?

Wir unterstützen bei der praktischen Rücknahme- und Batterielogistik.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Verantwortung endet nicht beim Verkauf

Hersteller müssen sich in Deutschland je Batteriekategorie an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen oder die erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Herstellerverantwortung betrifft unter anderem die Organisation und Finanzierung des späteren Umgangs mit Altbatterien.

Sammlung
Rücknahme
Transport
Behandlung
Verwertung
Informationen
Mengenreporting
Dokumentation

Eine Organisation für Herstellerverantwortung erfüllt Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller gemeinsam.

Für Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Mitgliedstaaten kann zudem ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung (authorised representative for EPR) eine Rolle spielen.

Herstellerverantwortung braucht eine funktionierende Logistik.

Wie unterstützen wir?

Wir koordinieren projektbezogen:

Rückholungen
Händlerabholungen
Werkstattabholungen
Installateur-Rückläufer
Standortkonsolidierung
Lagerung
Transport
Verwertung
Rücknahmekonzept anfragen
Europaweite Rücknahme anfragen

Produktkonformität & Kennzeichnung

Batterien müssen die für sie geltenden Anforderungen erfüllen

Konformitätsbewertung

Interne Produktionskontrolle
Qualitätssicherung
Einzelprüfung
Technische Dokumentation
Prüf- und Nachweispflichten

Unterschiedliche Verfahren je nach Serien- oder Einzelprodukt.

EU-Konformitätserklärung

Hersteller erklärt Konformität
Vorgegebenes Format
Muss aktuell gehalten werden
Zehn Jahre verfügbar halten

Bei Import größerer Posten sollten auch techn. Unterlagen geprüft werden.

CE-Kennzeichnung

Nicht: Qualitätsauszeichnung
Nicht: freiwilliges Siegel
Sondern: Konformitätserklärung des Herstellers
Grundsätzlich vor Inverkehrbringen

Typische Fragen: Eigenmarken, Importware, Repurposing.

Technische Dokumentation

Produktidentifikation
Konstruktion & Spezifikationen
Angewendete Normen
Prüfungen
Sicherheit
Konformitätsbewertung

Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht nach EU-Batterieverordnung.

Kennzeichnung

Herstellerinformationen
Modellidentifikation
Getrennte Sammlung (ab Aug. 2025)
Chemische Hinweise
Kapazitätsangaben
QR-Code (ab Feb. 2027)

Symbol für getrennte Sammlung gilt grundsätzlich seit dem 18. August 2025.

Stationäre Speicher

Sicher während normalem Betrieb
Technische Dokumentation
Sicherheitsbewertung
PV-Speicher, BESS, USV

Besonders relevant: Am Ende des ersten Einsatzes – Rücknahme, Second-Life, Recycling.

QR-Code · ab 18. Februar 2027

Ab 2027 wird die Batterie digitaler

Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien grundsätzlich mit einem QR-Code gekennzeichnet werden. Je nach Batteriekategorie führt dieser zu unterschiedlichen Informationen und bei bestimmten Batterien zum Batteriepass.

BATTERIE → QR-CODE → INFORMATIONEN / BATTERIEPASS

Batteriepass · ab 18. Februar 2027

Der digitale Lebenslauf bestimmter Batterien

Batteriepasspflichtig ab 18.02.2027:

LMT-Batterien
Elektrofahrzeugbatterien
Industriebatterien über 2 kWh

Der Batteriepass kann unter anderem enthalten:

Batteriemodell
Materialzusammensetzung
Batteriechemie
Gefährliche Stoffe
Kritische Rohstoffe
CO₂-Angaben
Rezyklatanteile
Lebenszyklusinformationen

Second-Life und Batteriepass

Für wiederaufbereitete oder umgenutzte Batterien kann ein neuer Batteriepass mit Verbindung zum ursprünglichen entstehen. Second-Life wird dadurch transparenter und nachvollziehbarer.

CO₂-Fußabdruck

Ökologischer Fußabdruck als Regulierungsthema

Die EU-Batterieverordnung enthält für bestimmte EV-, wiederaufladbare Industrie- und LMT-Batterien stufenweise Anforderungen an die CO₂-Fußabdruck-Deklaration. Die konkreten Zeitpunkte hängen teilweise vom Inkrafttreten weiterer delegierter Akte ab.

Keine pauschale Aussage: „Seit Datum X muss jede Batterie einen CO₂-Fußabdruck haben." – Differenzierte Betrachtung je Batterietyp erforderlich.

Rezyklatanteil

Recycelte Rohstoffe werden regulatorisch wichtiger

Die EU-Batterieverordnung enthält für bestimmte Batteriearten Vorgaben und Dokumentationsanforderungen zum Anteil zurückgewonnener Materialien in neu hergestellten Batterien. Relevante Rohstoffe sind unter anderem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Der regulatorische Trend geht hin zu stärker dokumentierter Kreislaufführung von Batterierohstoffen.

Batterie-Due-Diligence · ab 18. August 2027

Sorgfaltspflichten in der Rohstofflieferkette

Ab 18. August 2027 gelten Batterie-Due-Diligence-Pflichten für die erfassten Wirtschaftsakteure. Das Kapitel ist grundsätzlich nicht auf Unternehmen unter 40 Mio. EUR Nettoumsatz anwendbar (sofern nicht Teil einer konsolidiert größeren Gruppe).

Rohstoffherkunft
Lieferkette
Soziale & Umweltrisiken
Managementsystem
Risikobewertung
Third-Party Verification
Öffentliche Berichterstattung

Rücknahmepflichten

Was geschieht, wenn die Batterie zurückkommt?

Distributoren müssen bestimmte Altbatterien grundsätzlich kostenlos zurücknehmen, ohne den Kauf einer neuen Batterie zur Voraussetzung zu machen. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich nach Batteriekategorie und Vertriebsform.

Händler — Rückgabe durch Kunden.
Werkstätten — Austausch defekter Batterien.
Installateure — Rückläufer aus PV-Speichern.
Hersteller — Garantie- und Rückrufbestände.
Industrie — Ausgetauschte Batteriesysteme.

Wie unterstützen wir?

Rücknahme muss praktisch funktionieren – wir koordinieren:

Abholung
Geeignete Verpackung
Behälter
Standortkonsolidierung
Transport
Zwischenlagerung
Rückführung
Verwertung / Recycling
Rücknahme organisieren

Sammelquoten

Europa erhöht die Anforderungen an die Sammlung

Gerätealtbatterien

63 %

bis Ende 2027

73 %

bis Ende 2030

LMT-Altbatterien

51 %

bis Ende 2028

61 %

bis Ende 2031

Diese Ziele ergeben sich aus der EU-Batterieverordnung.

Gefahrgutrecht & Transport

Warum der Batterietransport ein eigenes Thema ist

Lithium-Ionen-Batterien können beim Transport Gefahrgut sein. Der Transport einer Batterie ist regulatorisch etwas anderes als ihre normale Verwendung.

Straße

ADR

Europäisches Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

Schiene

RID

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter.

See

IMDG

International Maritime Dangerous Goods Code.

Luft

IATA-DGR / ICAO

International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations.

UN-Nummern für Lithium-Batterien

UN 3480Lithium-Ionen-Batterien (allein)
UN 3481Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten
UN 3090Lithium-Metall-Batterien
UN 3091Lithium-Metall-Batterien in/mit Ausrüstung

Die richtige Klassifizierung ist eine Grundlage für den weiteren Transportprozess.

UN 38.3 – Transporttest

Was ist UN 38.3?

UN 38.3 bezeichnet Prüfanforderungen, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumzellen und -batterien relevant sind. Es ist kein allgemeines „Sicherheitszertifikat für alles", sondern spezifische Prüfanforderungen.

Testnachweis & Test Summary
Batterietyp & Konstruktion
Hersteller
Produktionsserie
Prototypen
Sonderfälle

Batterie ohne erkennbare Unterlagen?

Fotos, Typenschilder und technische Dokumente senden. Wir prüfen den konkreten Logistikfall gemeinsam mit geeigneten Fachpartnern.

Zustand und Transportanforderungen

Neue / regulär funktionsfähige Batterie

Gebrauchte Batterie ohne erkennbare Beschädigung

Beschädigte oder defekte Batterie

Kritisch auffällige Batterie

Je höher das mögliche Risiko, desto genauer müssen Transportweg, Verpackung und Handling geprüft werden.

Beschädigte Batterien – Hinweise

Gehäuseschaden
Verformung
Aufblähung
Leckage
Auffälliger Geruch
Starke Erwärmung
Rauchentwicklung
Unfallbatterie
Beschädigte Anschlüsse
Mechanische Einwirkung
Brand- oder Wasserschaden
Produktionsfehler

ADR: Besondere Verpackungsanweisungen wie P908, unter bestimmten Bedingungen P911 / LP906. Der konkrete Zustand muss bewertet werden.

Was wir bei defekten Batterien benötigen

Hersteller
Modell
Spannung
Kapazität
Gewicht
Abmessungen
Anzahl
Fehlerbeschreibung
Fotos
Bilder des Schadens
Typenschild
Standort
Unfall/Brand/Wasser
Technische Unterlagen
Defekte Batterie anfragen

Lagerung

Welche Vorschriften gelten für Lithium-Batterien im Betrieb?

Es gibt kein einzelnes „Lithium-Batterie-Lagergesetz". Die betriebliche Bewertung kann verschiedene Themen umfassen:

Gefährdungsbeurteilung
Batteriezustand
Batteriemenge
Herstellerangaben
Brandschutz
Arbeitsschutz
Umgebung
Bauliche Bedingungen
Lagerkonzept
Organisatorische Maßnahmen
Versicherungsanforderungen

Relevante Quellen: TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) und DGUV-Informationen zum Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien.

Brandschutz

Zustand und Lagerumgebung als Sicherheitsfaktor

Beschädigung, Überhitzung oder interne Fehler können zu thermischen Reaktionen führen. Mögliche Hinweise auf einen problematischen Zustand vor der Lagerung:

Verformungen
Verfärbungen
Ungewöhnliche Erwärmung
Geruch
Austretende Flüssigkeit

Die DGUV nennt solche Merkmale ausdrücklich als Hinweise, die vor der Lagerung berücksichtigt werden sollten.

Quarantänelagerung

Auffällige Batterien getrennt behandeln

Typische Anwendungsfälle für eine Quarantänelösung:

Werkstattrückläufer
Beschädigter Speicher
Batterie nach Unfall
Garantiefall
Unbekannter Batteriezustand
Auffällige Batterie vor Abholung

Unsere Leistung

Projektbezogen können geeignete Lager- oder Quarantänelösungen organisiert werden.

Quarantänelösung anfragenBehälter mieten

Abfallrecht · Second-Life · Recycling

Wann wird eine Batterie zu Abfall?

Eine gebrauchte Batterie ist nicht allein deshalb automatisch Abfall, weil sie bereits benutzt wurde. Entscheidend ist der konkrete weitere Umgang und die rechtliche Abfalleigenschaft nach der Abfallrahmenrichtlinie.

Batterie aus erster Nutzung ausgebaut
↓
Technischen und rechtlichen Status prüfen
↓
Wiederverwendung
Second-Life / Repurposing
Ersatzteil / Komponente
Altbatterie → Verwertung / Recycling

Die richtige Einordnung bestimmt den weiteren Weg.

Second-Life & Repurposing

Ein zweites Batterieleben

Second-Life kann insbesondere bei größeren Batteriesystemen relevant werden. Mögliche Prüfbereiche:

Zustand
Restkapazität
Spannung
Zellabweichungen
Batteriemanagement
Technische Eignung
Wirtschaftliche Eignung

Begriffe der EU-Batterieverordnung

Preparation for re-use: Vorbereitung zur Wiederverwendung
Preparation for repurposing: Vorbereitung für andere Nutzung
Repurposing: Umnutzung für anderen Zweck
Remanufacturing: Aufarbeitung nach regulatorischen Definitionen
Second-Life-Prüfung anfragen

Recyclingvorgaben

Recyclingeffizienz & Materialrückgewinnung

Recyclingeffizienz – Lithiumbasierte Batterien

65 %

bis Ende 2025

70 %

bis Ende 2030

Recyclingeffizienz und Rückgewinnung einzelner Materialien sind zwei unterschiedliche Kennzahlen.

Materialrückgewinnung (Anhang XII EU-BattVO)

Kobalt

90 % ab 202795 % ab 2031

Kupfer

90 % ab 202795 % ab 2031

Blei

90 % ab 202795 % ab 2031

Nickel

90 % ab 202795 % ab 2031

Lithium

50 % ab 202780 % ab 2031

Die eigentliche stoffliche Aufbereitung erfolgt über geeignete spezialisierte Recyclingpartner. Wir koordinieren den Weg dorthin: Abholung · Transport · Zwischenlagerung · Übergabe.

Was passiert beim Recycling?

01

Demontage

Trennung von Gehäuse, Elektronik und Batteriemodulen.

02

Mechanische Aufbereitung

Zerkleinerung und Trennung verschiedener Materialfraktionen.

03

Schwarze Masse

Fraktion mit wertvollen Bestandteilen aus den aktiven Batteriematerialien.

04

Metallurgische Aufbereitung

Je nach Verfahren können daraus verschiedene Rohstoffe zurückgewonnen werden.

Abfallverbringung · (EU) 2024/1157 · seit 21. Mai 2026

Wenn Altbatterien Grenzen überschreiten

Ein normaler Warentransport und die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall sind regulatorisch nicht dasselbe. Die Verordnung (EU) 2024/1157 gilt seit dem 21. Mai 2026 und regelt unter anderem Verbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie Importe und Exporte.

Betrifft unter anderem

Verbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten
Einfuhren in die EU
Ausfuhren aus der EU
Transit durch die EU

Notifizierung

Einige grenzüberschreitende Abfallverbringungen unterliegen einem formellen Notifizierungs- und Zustimmungsverfahren. Je nach Abfallart, Klassifizierung, Herkunft, Bestimmungsland und Verwertungsverfahren können unterschiedliche Verfahren gelten.

Keine pauschale Aussage: „Jeder Batterietransport ins Ausland braucht eine Notifizierung." – Der konkrete Fall muss geprüft werden.

EUROPAWEITE BATTERIEPROJEKTE – ZENTRAL KOORDINIERT.

Über unser spezialisiertes Partnernetzwerk können Batterieprojekte auch grenzüberschreitend koordiniert werden.

Bestandsaufnahme
Abholung & Verpackung
Transport
Zwischenlagerung & Rückführung
Europa-Projekt anfragen

Praxis

Typische Fehler in Unternehmen

01

Herstellerbegriff zu eng verstanden

Wer sagt: Wir produzieren die Batterie nicht selbst, also sind wir nicht betroffen – das kann falsch sein. Auch Importeure, Eigenmarkenanbieter und bestimmte Händler können regulatorische Pflichten tragen.

02

Importware ohne ausreichende Prüfung

Das CE-Zeichen allein als ausreichenden Nachweis zu betrachten reicht häufig nicht. Auch technische Dokumentation und tatsächliche Produktzuordnung können relevant sein.

03

Falsche Batteriekategorie

Die Batteriekategorie kann Auswirkungen auf Registrierung, Rücknahme, Sammelziele, Kennzeichnung und den Batteriepass haben.

04

Rücknahme erst organisieren, wenn die erste Batterie zurückkommt

Rücknahme sollte vorher geplant werden, bevor Rückläufer entstehen.

05

Defekte Batterien wie normale Ware behandeln

Der Zustand einer Batterie kann Transport, Verpackung und Lagerung grundlegend verändern.

06

Gebrauchte Batterie automatisch als Abfall einstufen

Wiederverwendung kann eine andere Einordnung erforderlich machen; gebrauchte Batterien sind nicht zwingend Abfall.

07

Umgekehrt Abfall als Gebrauchtware deklarieren

Auch das kann regulatorisch problematisch sein und Abfallverbringungsrecht auslösen.

08

Grenzüberschreitende Verbringung wie normalen Transport behandeln

Abfallrechtliche Verfahren können bei internationalen Batterietransporten zusätzlich relevant sein.

09

Technische Unterlagen fehlen

Gerade bei Importbeständen sind fehlende technische Dokumente häufig problematisch.

10

Batteriepass zu spät vorbereiten

Für betroffene Batterien kommt die Verpflichtung ab Februar 2027. Die Vorbereitung sollte rechtzeitig beginnen.

11

Second-Life ohne erneute regulatorische Betrachtung

Umnutzung, Repurposing oder Remanufacturing können neue Pflichten auslösen.

12

Keine Lösung für beschädigte Rückläufer

Werkstätten und Servicestellen benötigen klare Prozesse für den Umgang mit beschädigten Batterien.

Praxisbeispiele

Aus der Praxis – konkrete Szenarien

01

PV-Speicher-Anbieter – Rückläufer in mehreren EU-Ländern

Ein Anbieter verkauft Batteriespeicher in mehreren EU-Ländern. Nach einigen Jahren entstehen Garantierückläufer, defekte Module und komplette Austauschsysteme.

Herstellerverantwortung klären
Rücknahme koordinieren
Transport & Lagerung
Second-Life prüfen
Grenzüberschreitende Rückführung
Rücknahme koordinieren
02

Installateur mit defektem Batteriespeicher beim Kunden

Ein Installateur baut beim Kunden einen defekten Batteriespeicher aus. Fragen: Lagerung, Zustandsbewertung, Verpackung, Abholung, Second-Life, Verwertung.

Zustandsbewertung
Geeignete Verpackung
Abholung koordinieren
Second-Life prüfen
Verwertung / Recycling
Speicher anfragen
03

Industrieunternehmen räumt Lagerbestand

Mehrere Paletten ungetesteter Batteriemodule sollen aus einem Lager entfernt werden.

Bestand erfassen
Zustand bewerten
Wirtschaftlichen Wert prüfen
Ankauf / Second-Life / Recycling
Logistik organisieren
Lagerbestand anfragen
04

Hersteller-Rückruf in mehreren Ländern

Ein Unternehmen muss Batterien von Händlern oder Servicepartnern in mehreren Ländern zurückführen.

Standorte erfassen
Mengen zusammenführen
Abholungen koordinieren
Zwischenlagerung organisieren
Verwertung koordinieren
Rückruf-Projekt anfragen

Praktische Lösung

Von der Vorschrift zur Umsetzung

Wir unterstützen Unternehmen beim praktischen Batterieprozess.

Bestände aufnehmen
Batterien identifizieren
Zustand dokumentieren
Verpackung koordinieren
Abholung organisieren
Gefahrgutlogistik koordinieren
Zwischenlagerung organisieren
Europaweite Rücknahme planen
Ankauf prüfen
Second-Life prüfen
Verwertung koordinieren
Recycling organisieren

Unsere Leistungen passend zu den Regelwerken:

EU-Batterieverordnung

→ Batterieprozess und Rücknahme.

Herstellerverantwortung

→ Rücknahmelogistik.

ADR

→ Verpackung und Transport.

Lageranforderungen

→ Lager- und Quarantänelösungen.

Abfallrecht

→ Verwertung und Entsorgungslogistik.

EU-Abfallverbringung

→ Grenzüberschreitende Koordination.

Second-Life

→ Bestandsbewertung und mögliche Weiterverwendung.

Recyclingvorgaben

→ Zuführung zu geeigneten Recyclingpartnern.

BATTERIERECHT VERSTEHEN. PRAKTISCHE UMSETZUNG ORGANISIEREN.

VON DER RÜCKNAHME BIS ZUR VERWERTUNG – AUCH EUROPAWEIT.

Zielgruppen

Für welche Unternehmen?

Batteriehersteller
Speicherhersteller
Importeure
Eigenmarkenanbieter
Händler
Online-Händler
Großhändler
Solarunternehmen
Installateure
Energieunternehmen
BESS-Anbieter
Automobilunternehmen
Autohäuser
Werkstätten
Industrie
Maschinenbau
Versicherungen
Logistikunternehmen
Rechenzentren
Telekommunikationsunternehmen
Forschung
Testinstitute
Unternehmen mit mehreren EU-Standorten

Wissenscenter

Vertiefende Informationen zu einzelnen Themen

Diese Seite ist die zentrale Übersicht. Zu folgenden Themen entstehen vertiefende Unterseiten:

EU-Batterieverordnung 2023/1542
BattDG einfach erklärt
Batteriehersteller & Registrierung
Herstellerverantwortung bei Batterien
CE-Kennzeichnung für Batterien
Batterie-Konformität
Batteriepass 2027
QR-Code für Batterien
UN 38.3
Lithium-Batterien nach ADR transportieren
Defekte Lithium-Batterien transportieren
P908, P911 und LP906
Lithium-Batterien richtig lagern
Quarantänelagerung
Batterie-Rücknahme für Unternehmen
Second-Life-Batterien
Wann ist eine Batterie Abfall?
Recyclingquoten für Lithium-Ionen-Batterien
Schwarze Masse und Rohstoffrückgewinnung
Abfallverbringung von Batterien innerhalb Europas
Notifizierungsverfahren
Europaweite Batterie-Rückführung

Anfrage

Ihre Batterie – unser nächster Schritt

Sie müssen nicht zuerst selbst feststellen, welche Transport-, Lager- oder Verwertungslösung für Ihren Batterieposten erforderlich ist. Senden Sie uns die vorhandenen Informationen. Wir prüfen die praktische Aufgabenstellung und koordinieren die nächsten Schritte.

ANFRAGE PER E-MAIL SCHREIBEN

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm. Die Anfrage wird dadurch noch nicht gesendet.

Viele Regeln. Ein konkreter Batterieprozess.

VIELE REGELN. EIN KONKRETER BATTERIEPROZESS.

Die regulatorischen Anforderungen an Lithium-Ionen-Batterien werden umfangreicher.

Für Unternehmen zählt am Ende jedoch vor allem eine Frage:

„Was muss mit meinem konkreten Batterieposten jetzt geschehen?"

Wir koordinieren je nach Projekt:

AbholungVerpackungTransportLagerungRücknahmeSecond-LifeVerwertungRecycling

Deutschlandweit und europaweit.