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    ITAD · DIN 66399 · EWR-WEEE · LAbfG

    IT, Elektronik & Solar — Rücknahme Liechtenstein

    Professioneller Ankauf und Verwertung von IT-Hardware, Elektronik und Solarmodulen aus Liechtenstein. EWR-konform, Zollabwicklung über Schweizer Zollrecht, Datenlöschung nach DIN 66399. Koordination über geeignete Partner.

    Leistungen

    IT Asset Recovery & Solar aus Liechtenstein

    Server & Client-Hardware

    Ankauf von Servern, Laptops, Workstations, Netzwerkhardware und Monitoren aus liechtensteinischen Unternehmen. Auch gemischte Chargen aus IT-Rollouts.

    Datenlöschung DIN 66399

    Zertifizierte Datenlöschung unabhängig vom Standort. BSI-Norm und DIN 66399. Löschprotokoll für jeden Datenträger. Liechtensteinisches DSG wird eingehalten.

    Dokumentation abstimmen

    Erforderliche Unterlagen für die vereinbarte Leistung und mögliche grenzüberschreitende Abläufe werden projektbezogen abgestimmt.

    Solarmodule & Wechselrichter

    Ankauf gebrauchter oder defekter PV-Module aller Hersteller. Wechselrichter (SMA, Fronius, Huawei, SolarEdge u. a.). Auch Anlagen-Komplettübernahme.

    Finanzsektor IT

    IT-Hardware aus Banken, Treuhandgesellschaften und Versicherungen in Liechtenstein. Maximale Datensicherheit, diskrete Abwicklung.

    LKW-Solaranlagen

    Solaranlagen, die über die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) oder private Betreiber betrieben wurden, sind ankaufbar. Abholung über geeignete Partner.

    Rechtlicher Kontext

    WEEE & Datenschutz in Liechtenstein

    LAbfG

    Liechtensteinisches Abfallgesetz. Zentrale Rechtsgrundlage für Abfallwirtschaft. Zuständig: Amt für Umwelt (AU), llv.li/au. Abrufbar: gesetze.li.

    EWR-WEEE

    EU-WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) gilt via EWR-Abkommen auch in Liechtenstein. PV-Module, IT-Hardware und Elektronik müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

    DSG LI

    Liechtensteinisches Datenschutzgesetz (DSG), ähnlich der EU-DSGVO. Datenlöschung und Datenschutz bei IT-Entsorgung sind DSG-relevant. DIN 66399-Löschung erfüllt die Anforderungen.

    Zollunion Schweiz

    Liechtenstein und die Schweiz bilden eine Zollunion. Das bedeutet:

    • Güter aus Liechtenstein gelten zollrechtlich als Schweizer Waren
    • Export nach DE/AT läuft über Schweizer Zollabwicklung
    • Währung: Schweizer Franken (CHF)
    • Grenzübergang Buchs SG: ca. 5 Minuten von Schaan
    • Grenzübergang Feldkirch AT: ca. 10 Minuten

    FAQ

    IT & Solar Rücknahme Liechtenstein — Häufige Fragen

    Anfrage Liechtenstein

    IT-Hardware oder Solaranlage anbieten

    Art, Menge und Standort — wir prüfen Ihre Angaben und stimmen mögliche nächste Schritte ab.

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